Die Landesregierung hat über den Bundesrat eine Initiative gestartet, dass Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien deutschlandweit verboten wird. Hierzu soll ein entsprechender Verbotstatbestand in das Bundesberggesetz eingefügt werden. Zudem werden mit Hilfe des Landesentwicklungsplanes Ziele der Raumordnung definiert, um Fracking in Schleswig-Holstein auszuschließen. Um die Aufstellung der künftigen Ziele des Landesentwicklungsplans zu sichern, wird gegenüber etwaigen Anträgen auf befristete Untersagungen nach § 14 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes zurückgegriffen, um keine vollendeten Tatsachen zum Nachteil des Landes Schleswig-Holstein zu schaffen.
Die zuständige Bergbehörde wurde angewiesen, eventuell eingehende Anträge auf Fracking nicht ohne vorherige Zustimmung durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als zuständige Fachaufsicht zu bescheiden.
Zudem befindet sich das MELUR im engen Dialog mit den Unternehmen, die in Schleswig-Holstein Kohlenwasserstoffe fördern wollen. Es ist beabsichtigt, die Unternehmen zu einem freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Fracking zu bewegen.