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Thema : Erdölförderung

Volksinitiative zum Fracking-Verbot

In Schleswig-Holstein läuft derzeit eine Volksinitiative, die eine Änderung des Landeswassergesetzes zum Ziel hat. Auf diese Weise soll ein landeseigenes Verbot der kommerziellen Förderung von Schiefergas mit Hilfe des „Frackings“ erreicht werden.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2017

Die Landesregierung lehnt Fracking klar ab. Deshalb hat sie im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Fracking zunächst im Land einen Riegel vorgeschoben. Außerdem hat die Landesregierung unter Federführung von Umweltminister Robert Habeck vielfältige Initiativen unternommen, um Fracking zu verhindern - Moratorien, Bundesratsinitiativen, Gesetze. Unsere Forderung nach einem vollständigen Frackingverbot im Bundesberggesetz hat sich auf Bundesebene leider nicht ganz durchgesetzt. Dennoch konnten wir viele Verschärfungen erreichen. Letztendlich wurde die Anwendung der „Frackingmethode“ im Rahmen der Änderung des Bundes-Wasserhaushaltsgesetzes stark eingeschränkt. In Schiefergestein, das in Schleswig-Holstein, wenn überhaupt als Muttergestein für die Anwendung der „Frackingmethode“ in Frage kommt, ist „Fracking“ verboten worden. Dadurch ist Fracking in Schleswig-Holstein kein realistisches Szenario für die Zukunft.

Die laufende Volksinitiative verfolgt allerdings ein Ziel, das nach Einschätzung des MELUR so nicht im Einklang mit geltendem Recht umgesetzt werden kann. Nach Einschätzung des MELUR darf das Land den von der Initiative vorgeschlagenen Weg nicht gehen. Denn der Bund hat Fracking im Bundes-Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Die Volksinitiative schlägt nun Verbotsregelungen im Landeswassergesetz vor. Das ist nach Auffassung des MELUR nicht rechtskonform, da das Land nach Art. 72 Abs. 1 Nr. 32 des Grundgesetzes durch die abschließenden Regelungen auf Bundesebene keine Gesetzgebungskompetenz hat. Vom Bundesgesetz abweichende landesgesetzliche Regelungen über Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GG sind nach Einschätzung des Energiewendeministeriums nicht möglich. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass in Schleswig-Holstein keine Anträge auf Fracking vorliegen und in den vergangenen Jahren auch nicht vorlagen. Ohnehin ist derzeit von den ursprünglich vergebenen Lizenzen (zu Hochzeiten 13 Bergbauberechtigungen) zur Aufsuchung von Erdöl oder -gas nur noch eine, nämlich die für das Bewilligungsfeld Schwedeneck-See, in Kraft. Diese läuft Ende März 2017 aus. Alle anderen Lizenzen wurden zurückgegeben oder wurden durch das Landesbergamt widerrufen.

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