Planungsrechtliche Vorgaben
Im windhöffigen Schleswig-Holstein ist die Nutzung der umweltschonenden und erneuerbaren Windkraft ein wirtschaftlich und energiepolitisch bedeutsamer Faktor. Die guten Rahmenbedingungen haben in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen geführt. Insbesondere aus umweltpolitischen Gesichtspunkten ergibt sich daraus das Erfordernis einer systematischen und nachhaltigen Planung, um der Windenergie eine tragfähige und verlässliche Grundlage zu bieten. Damit dabei unter anderem auch der Schutz von Natur und Landschaft Berücksichtigung findet, wurden dazu Regelungen auf dem Erlasswege getroffen.
Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen
Leitfäden zu tierökologischen Belangen
I: Fledermäuse und Vögel
Als Planungshilfe hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine Broschüre mit Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein herausgegeben.
Publikation "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein"
(PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
II: Großvögel
Die Arbeitshilfe "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten" konkretisiert die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG sowie die Ausnahmeprüfung nach § 45 BNatSchG im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie enthält artspezifische Festlegungen für eine Auswahl windkraftsensibler und in Schleswig-Holstein besonders planungsrelevanter Brutvogelarten.
Einführungserlass "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten" (PDF, 629KB, Datei ist barrierefrei)
Arbeitshilfe "Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten" (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)
III: Artenschutzrechtliche Vorgaben in der BImSchG-Genehmigung von Windenergieanlagen
Die Vollzugshilfe "Integration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" befasst sich mit der Formulierung artenschutzrechtlicher Bestimmungen in Windkraftgenehmigungen.
Artenschutzrechtliche Vorgaben in der BImSchG-Genehmigung von Windenergieanlagen
(PDF, 569KB, Datei ist nicht barrierefrei)