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Thema : Chemikalien

Neue Regelungen für die Nagetierbekämpfung

Letzte Aktualisierung: 21.04.2022

Ab dem 1. Januar 2013 gelten für viele Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel neue Anwendungsvorschriften.

Warum dürfen die meisten bisher zugelassenen Biozid-Produkte mit dem Wirkstoff "Difenacoum" nicht mehr von Privatpersonen (ohne entsprechende Sachkunde) verwendet werden?

Difenacoum ist ein sogenanntes Anticoagulans ("Blutverdünner" oder auch "Gerinnungshemmer" genannt); eine erfolgreiche Nagetierbekämpfung erfordert eine entsprechende Kompetenz der Anwender.

Durch unsachgemäße Nagetierbekämpfung kam es immer wieder zu Gefährdungen von Nicht-Zielorganismen durch Primär und Sekundärvergiftungen (z.B. Haustiere). Weiterhin sind Resistenzentwicklungen und Umweltschäden möglich, häufig führten nicht professionell durchgeführte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nicht zum Erfolg. Für eine sachgemäße Schädlingsbekämpfung sind insbesondere vertiefte Kenntnisse über das Verhalten der Nagetiere erforderlich. Biozide sollen grundsätzlich nur bei erheblichem Befall eingesetzt werden. Insbesondere ein "vorbeugender" Einsatz von Nagetierbekämpfungsmitteln ist nach den Sachkunde-Grundsätzen unzulässig.

Nach den Zulassungsregelungen für Biozide, in der Schädlingsbekämpfung eingesetzte Produkte, kann die Biozid-Zulassungsstelle, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bundesstelle für Chemikalien, mit der Zulassung u.a. festlegen, wie die Anwendung des zugelassenen Produktes erfolgen bzw. nicht erfolgen darf (Abschnitt IIa Chemikaliengesetz).

Es wurde entschieden, dass Rodentizide, also chemische Mittel zur Nagetierbekämpfung, mit dem Wirkstoff Difenacoum ab dem Jahr 2013 nur noch durch sachkundige Anwender eingesetzt werden dürfen. Entsprechende weitere Entscheidungen für Biozid-Produkte mit ähnlichen Wirkstoffen sind zu erwarten. Für alle übrigen Rodentizide mit anderen Wirkstoffen gilt die Verwendungsbeschränkung nicht.

Die Zulassungsentscheidungen können unter dem Link

http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Biozide/Produkt/Rodentizide.html

eingesehen werden.

Seit dem 01.03.2018 müssen alle Mittel, die mehr als 30 mg/kg (entspricht 0,003%) der Wirkstoffe Chlorphacinon, Coumatetralyl, Warfarin, Difethialon, Flocoumafen, Brodifacoum, Bromadiolon oder Difenacoum enthalten, aufgrund ihrer fruchtschädigenden Wirkung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 für Gesundheitsgefahr, dem Signalwort Gefahr und dem Gefahrenhinweis H360D (Kann das Kind im Mutterleib schädigen.) gekennzeichnet sein und dürfen nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden. Lieferanten finden weitere Informationen zu den Vorschriften bei der Abgabe von diesen Mitteln an gewerbliche Nutzer unter diesem Link:

Neuregelungen für die Abgabe von Nagetierbekämpfungsmitteln ab 01.03.2018  (PDF, 35KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gibt es eine Übergangsfrist und was mache ich mit meinen Restbeständen?

Eine Übergangsfrist für bei nichtsachkundigen Anwendern noch vorhandene Biozid-Produkte mit dem Wirkstoff Difencoum gibt es nicht. Diese können entweder Sachkundeinhabern zur Verwendung überlassen werden oder sind ordnungsgemäß bei einer Schadstoffsammelstelle zu entsorgen.

Wer ist Sachkundig?

Sachkundig im Sinne dieser Bestimmung sind geprüfte Schädlingsbekämpfer nach Anhang I Nr. 3 Gefahrstoffverordnung, Absolventen der Pflanzenschutz-Sachkunde und Inhaber der Sachkunde nach § 4 Tierschutzgesetz sowie Landwirtschaftsmeister.
Die Sachkundenachweise können z.B. bei TÜV, Dekra, IHK, Landwirtschaftskammer bzw. DEULA erworben werden. Die Sachkunde nach Tierschutzgesetz gilt ab 2014 nicht mehr für die Anwendung dieser Nagetierbekämpfungsmittel.

Was mache ich, wenn ich Ratten auf meinem Grundstück sehe und wie verhindere ich, dass sie überhaupt auftauchen?

Zunächst darf Ratten kein "Nahrungsangebot" in Form von Küchenabfällen, insbesondere Essensresten z.B. auf einem Komposthaufen gemacht werden. Bei einem geringen Befall von einem oder wenigen Tieren sollte zunächst versucht werden, diese durch Fallen o.ä. unschädlich zu machen. Bei erheblichem Befall sollte ein professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden. Derartige Betriebe sind im Internet zu finden.

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