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Thema : Boden

Bodenbewertung - Das Schutzgut Boden in Planungs- und Zulassungsverfahren

Letzte Aktualisierung: 24.04.2015

Böden erfüllen wesentliche Funktionen im Naturhaushalt und müssen auch einer Vielzahl an Nutzungsansprüchen genügen. Da Böden weitgehend nicht erneuerbar sind, gilt es mit ihnen sparsam und gezielt umzugehen. Dies trifft besonders auf den anhaltend hohen Flächenbedarf zu und stellt erhebliche Ansprüche an die Berücksichtigung des Bodenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren. In Ergänzung zum BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG) sind daher weitere Regelungen aus dem Planungs- und Zulassungsrecht wie z. B. aus der Raumordnung, dem Bau- und Naturschutzrecht anzuwenden.

Wesentlicher Ansatzpunkt sind dabei die in § 2 BBodSchG genannten Funktionen des Bodens:

1. Natürliche Bodenfunktionen

  • a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
  • b) Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
  • c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch der Schutz des Grundwassers

2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

3. Nutzungsfunktion

  • a) Rohstofflagerfläche
  • b) Fläche für Siedlung und Erholung
  • c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.

Die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion basieren auf den physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften der Böden. Unsere Gesellschaft hat ein bedeutendes Interesse daran, die in Nr. 3 genannten Nutzungsfunktionen in Anspruch zu nehmen. Die Nutzungsfunktionen stehen oft in Konkurrenz mit den natürlichen Bodenfunktionen. Die Bandbreite reicht von geringer Konkurrenz bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung bis zum vollständigen Verlust natürlicher Bodenfunktionen bei der Nutzung als Rohstofflagerstätte oder als Standort für Siedlung und Verkehr. Auch letztere Nutzungsfunktionen müssen bei der Betrachtung des Bodens in Planungs- und Genehmigungsverfahren Beachtung finden und in die Abwägungsprozesse einfließen, sind aber nicht Gegenstand dieser Ausführungen, da sie von anderen Fachbereichen in die Abwägung eingebracht werden. Daher sollen insbesondere die natürlichen Bodenfunktionen, die Funktion des Bodens als Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die auf den natürlichen Bodenfunktionen basiert und die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte näher betrachtet werden.

Für Vorhaben, die die Bodennutzung betreffen oder regeln, ist es unerlässlich, die Funktionen des Bodens zu erfassen und zu bewerten. Erst dadurch ist es möglich, das Schutzgut Boden in der Abwägung gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu berücksichtigen und damit die Erhaltung der Funktionen der Böden im Naturhaushalt zu stärken.

Bevor die konkurrierenden Nutzungen gegeneinander abgewogen werden, muss bekannt sein, in welcher Weise der Boden die einzelnen relevanten Bodenfunktionen erfüllen kann. Die Bodenbewertung erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen. Dabei gilt es, aus dieser umfangreichen Datensammlung in Verbindung mit Auswertemethoden diejenigen auszuwählen, welche mit einem vertretbaren Aufwand die Bodenfunktionen nachvollziehbar und reproduzierbar abbilden sowie eine praxisorientierte Entscheidungsgrundlage liefern.

Für die Bodenbewertung sind Methoden notwendig, mit denen Bodeninformationen zu einer Wertaussage über den Boden verknüpft werden können. Die Anwendung dieser Methoden erfordert möglichst flächendeckend bodenkundliche Daten, wie sie z. B. bei einer Bodenkartierung oder der Bodenschätzung erhoben werden. Derzeit sind für ca. der Hälfte Schleswig-Holsteins hinreichend genaue Bodenkarten verfügbar. Die Daten der Bodenschätzung sind in Schleswig-Holstein vollständig digitalisiert und in die bodenkundliche Nomenklatur überführt worden. Diese Daten bilden den derzeit am höchsten auflösenden bodenbezogene Datenbestand.

Zur Unterstützung des bodenschutzrechtlichen Vollzuges auf der Grundlage der Bodenbewertung hat der Bund / Länder-Ausschuss Bodenforschung (BLA-GEO) in Zusammenarbeit mit der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) einen " Methodenkatalog zur Bewertung natürlicher Bodenfunktionen, der Archivfunktion des Bodens, der Nutzungsfunktion "Rohstofflagerstätte" nach BBodSchG sowie der Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Erosion und Verdichtung" erstellt. Auf der Basis der Daten der Bodenschätzung und deren Übersetzung in die bodenkundliche Systematik und mit Hilfe ausgewählter, teilweise modifizierter Methoden des Methodenkatalogs hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ausgewählte Bodenfunktionen landesweit flächendeckend bewertet:

Bodenfunktionen nach
§ 2 Abs. 1 BBodSchG
Teilfunktionen Kriterien und Kennwert
Nr. 1a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen Lebensraum für natürliche Pflanzen Standortpotenzial für nat. Pflanzengesellschaften;
bodenkundliche Feuchte-stufe (BKF)
Nr. 1b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser und Nährstoffkreisläufen Bestandteil des Wasserhaushaltes allgemeine Wasserhaushalts-verhältnisse; Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (FKwe)
Bestandteil des Nährstoffhaushaltes Nährstoffverfügbarkeit;
S-Wert im effektiven Wurzelraum (Swe)
Nr. 1c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigen-schaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers Filter für nicht sorbierbare Stoffe Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe;
Bodenwasseraustausch (NAG)
Nr. 2 Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Archiv der Naturgeschichte Seltenheit oder besonderen
Schutzwürdigkeit (s. Landschaftsprogramm 1999, Tab. 3 S. 31f.)
Nr. 3c) Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung Standort für die landwirtschaftliche Nutzung natürliche Ertragsfähigkeit; Acker- und Grünlandgrundzahl

Tabelle: ausgewählte Boden(teil)funktionen mit besonderer Bedeutung für Schleswig-Holstein

Die Bewertungsmethoden für die Bodenfunktionen, die für Schleswig-Holstein eine besondere Relevanz haben, sind den beiliegenden Erläuterungen  (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei) zu entnehmen. Karten der natürlichen Bodenfunktionen und der landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion sind im Landwirtschafts- und Umweltatlas in der Rubrik Boden / Bodenbewertung zu finden.

In den jeweiligen Planungs- und Zulassungsverfahren müssen nicht immer alle Bodenfunktionen bewertet werden. Die gezielte Beschränkung auf die Bewertung der Bodenfunktionen, die für das Planungsziel relevant sind, schafft eine effektive und transparente Entscheidungsgrundlage:

  • Regelmäßig relevant sind die Lebensraumfunktion mit ihren Kriterien Naturnähe, Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften und natürliche Bodenfruchtbarkeit sowie die Archivfunktionen.
  • Die Funktion des Bodens als Bestandteil des Naturhaushalts mit der Teilfunktion Wasserhaushalt ist bei Planungen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt relevant.
  • Die Funktionen des Bodens als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium sind in der Regel zu untersuchen, wenn spezielle Änderungen der Flächennutzung (sensible Nutzungen) oder Vorhaben mit Emissionswirkungen geplant sind.

Auf dieser Grundlage werden für Planungs- und Zulassungsverfahren Empfehlungen zur Relevanz von Bodenfunktionen/Bodenteilfunktionen für Schleswig-Holstein gegeben Entscheidungshilfe  (PDF, 47KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Um die Bodenschutzziele in die Abwägung der Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen, ist ein zu stark differenziertes Bewertungsergebnis häufig hinderlich. Aus diesem Grund wurden verschiedene Aggregationsverfahren entwickelt, um zu einem überschaubaren und fachlich noch ausreichend differenzierten Bewertungsergebnis zu gelangen. Im Orientierungsrahmen zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen sind Möglichkeiten zur zusammenfassenden Bewertung der Bodenfunktionen zusammengestellt. Diese tragen zur Bündelung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes bei, so dass sie effektiver in planerische Abwägungsprozesse eingebracht werden können.

Ein wesentlicher Schwerpunkt im Rahmen der Diskussion um den anhaltend hohen Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen ist unter anderem die kommunale Bauleitplanung. Der Leitfaden "Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung" beschreibt wie und in welchem Umfang Bodenschutzbelange im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem vorsorgenden Bodenschutz. Im Einzelnen werden rechtliche Grundlagen, Auswirkungen des Bauens auf den Boden, Vermeidungs- und Verminderungsstrategien sowie Kompensationsmaßnahmen, Mustergliederung und Prüfkataloge für den Umweltbericht und Fallbeispiele dargestellt.

Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren - Arbeitshilfen für Planungspraxis und Vollzug

Für eine angemessene Berücksichtigung der bestehenden Anforderungen des Bodenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren hat die LABO "Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren - Arbeitshilfen für Planungspraxis und Vollzug" entwickelt.
Die Checklisten sollen zum einen vom Planungs-/ bzw. Vorhabenträger oder von ihm beauftragten Ingenieurbüros genutzt werden, um die Belange des Bodenschutzes in ausreichendem Detaillierungsgrad transparent darzustellen und zum anderen, eine einfache Prüfung der Vollständigkeit durch die Bodenschutzbehörden unterstützen. Die Checklisten dienen der Prüfung der Berücksichtigung der Anforderungen des Bodenschutzes und dazu verfügbarer Daten auf Basis bestehender rechtlicher Grundlagen. Neue Anforderungen werden damit nicht geschaffen.

Die vorliegenden Informationen zur Bodenbewertung richten sich insbesondere an diejenigen, die die Belange des Bodenschutzes bei Planung und Genehmigung zu berücksichtigen haben:

  • Gemeinden, z. B. im Rahmen der Bauleitplanung,
  • Kreise und kreisfreie Städte als Bodenschutzbehörden,
  • Landwirtschafts- und Forstverwaltung, deren Aufgabe es ist, die Nutzungsfunktion des Bodens als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nachhaltig zu sichern,
  • die Naturschutzverwaltung, die für die nachhaltige Sicherung des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen zuständig ist,
  • die Wasserbehörden, für die besonders die Teilfunktion des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe zum Schutz des Grundwassers ein elementarer Belang darstellt, wie auch die ausgleichende Wirkung des Bodens als Bestandteil des Natur-haushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
  • sonstige Planungsträger, z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen,
  • Planungsbüros.

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