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Thema : Bildung International

Deutsch-Polnischer Schüleraustausch


Förderung des deutsch-polnischen Jugendaustausches

Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ermöglicht die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen. Es finanziert und initiiert deutsch-polnische Jugendbegegnungen und unterstützt sie inhaltlich.

Das Abkommen über die Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks wurde am 17. Juni 1991 unterzeichnet.

Das DPJW fördert Jugendbegegnungen, die so vielfältig sind wie die Interessen der Jugendlichen – von Theater-Workshops über gemeinsame Umweltschutzprojekte von Schulen bis zu Rasenhockeyturnieren.

Für Organisatorinnen und Organisatoren von Jugendbegegnungen – Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen und das gesamte Leitungsteam – bietet das DPJW außerdem Fortbildungen, Konferenzen, Seminare und Publikationen.

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk hat den Status einer internationalen Organisation. Es hat jeweils ein Büro in Potsdam und in Warschau. In beiden arbeiten deutsch-polnische Teams.

Für den Schüleraustausch ist das Büro in Warschau zuständig. Es arbeitet eng mit dem Bildungsministeriun in Schleswig-Holstein zusammen, das als "Zentralstelle" die von den Schulen eingereichten Anträge bearbeitet und auch für die Beratung und Information der Träger zuständig ist.

Ein Projekt gilt als schulischer Austausch, wenn der deutsche Projektpartner eine Schule ist oder am Projekt Lehrkräfte teilnehmen – als Mitorganisatoren und Betreuerinnen und Betreuer, die von ihrer Schule entsandt wurden. Die Genehmigung des Schulträgers muss vorliegen. Über die Inhalte und Formen der Projekte entscheiden die Träger und beteiligten Jugendlichen. Der polnische Partner muss nicht notwendig auch eine Schule sein. Für das DPJW ist für eine Förderung der Begegnungscharakter des Programms entscheidend.

Es können Projekte aller Schularten gefördert werden - auch von Berufsschulen und Förderzentren.

Zuschüsse

Das DPJW bezuschusst die Programmkosten für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Programmen in Deutschland und die Fahrtkosten für die deutschen Teilnehmenden bei Programmen in Polen.

Für die Beantragung des Zuschusses einer Maßnahme in Deutschland muss die deutsche Schule gemeinsam mit der polnischen Gastschule einen Antrag an die Zentralstelle im Bildungsministerium Schleswig-Holstein stellen. Dem Antrag wird ein vorläufiges Programm beigefügt.

Die vollständige Abrechnung muss spätestens zwei Monate nach Projektende mit dem Verwendungsnachweis in der Zentralstelle im Bildungsministerium vorliegen.

Maßnahmen, die nach den Sommerferien stattfinden sollen, mussten bis spätestens zum 15. Mai 2023 im OASE-Programm angemeldet sein. Der Termin für die Anmeldung ist einzuhalten.
Es werden alle Maßnahmen garantiert gefördert, sofern sie bis zum 31. Mai 2023 von der Zentralstelle im Bildungsministerium bewilligt worden sind. Danach kann das DPJW eine Warteliste aufstellen, falls nicht mehr ausreichend Mittel vorhanden sein sollten.

Stattgefundene Maßnahme können nicht nachträglich bewilligt und gefördert werden.

Sollte eine Begegnung ausfallen oder nicht zu Stande kommen, muss das Bildungsministerium umgehend informiert werden. Die frei werdenden Mittel können dann anderen Schulen, die auf der Warteliste stehen, zugesprochen werden.

Individueller Schüleraustausch

Das Angebot des DPJW zur Förderung von individuellen Schüleraustauschen mit Polen ist für alle interessierten Schülerinnen und Schüler zugänglich.

Bei einem individuellen Schüleraustausch geht eine deutsche Schülerin oder ein deutscher Schüler für mindestens drei Monate an die polnische Partnerschule, nimmt dort am Unterricht teil und wohnt in einer Gastfamilie. Anschließend kehrt sie/er zurück, bringt ihren/seinen polnischen Partnerschüler mit und beide gehen gemeinsam in Deutschland zur Schule.

Diese Möglichkeit soll zur Vertiefung der bestehenden Schulpartnerschaften beitragen und den Schülerinnen und Schülern einen tieferen Einblick in das Leben ihrer polnischen Partnerschülerinnen und -schüler ermöglichen.

Jugendaustausch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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