Navigation und Service

Thema : Beamtenrecht

Arbeitszeit

Ein modernes Arbeitszeitrecht ermöglicht flexibles Arbeiten und sorgt für höhere Zufriedenheit bei den Beamtinnen und Beamten.

Letzte Aktualisierung: 29.05.2018

Moderne Arbeitszeiten und Arbeitsformen bieten Vorteile für den Dienstherrn, die Bürgerinnen und Bürger sowie auch für die Beamtinnen und Beamten. Sie ermöglichen es:

  • Arbeitsspitzen abzufangen
  • längere Ansprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger zu sichern
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern
  • Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern

Maßgebend für die Ausgestaltung des Arbeitszeitrechts ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Ein Mann und eine Frau gehen nebeneinander durch einen Gang und unterhalten sich. Beide halten Akten in der Hand.
Im öffentlichen Dienst sind flexible Arbeitszeiten selbstverständlich.

Arbeitszeitrecht von Landes- und Kommunalbeamten

Das Arbeitszeitrecht der Landes- und Kommunalbeamten des Landes Schleswig-Holstein ist in der Arbeitszeitverordnung (AZVO) geregelt. Die Vorschriften enthalten unter anderem Vorgaben zum Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit, zu Ruhezeiten und Möglichkeiten der Ansparung und Verkürzung der Arbeitszeit, zum Zeitkonto, zu Ruhepausen und -zeiten, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstzeiten, Nacht- und Wechselschichtdiensten.

Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - SH AZVO)

Flexible Arbeitszeit

Nicht für alle Behörden sind die gleichen Maßnahmen geeignet. Deshalb lässt die Arbeitszeitverordnung den Dienststellen einen Gestaltungsspielraum, um die für ihren Aufgabenbereich passenden Regelungen per Dienstvereinbarung zu treffen.

Die 59er-Vereinbarung über die Grundsätze der variablen Arbeitszeit ist die verbindliche Ausgestaltung der Arbeitszeit für die Landesbehörden in Kiel als Stadt des Regierungssitzes, an denen sich alle anderen Bereiche orientieren können.

Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) über die Grundsätze der variablen Arbeitszeit

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon