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Thema : Badegewässerqualität

Toxische Cyanobakterien (Blaualgen)

- Informationspapier für Öffentlichkeit und Presse -

In Schleswig-Holstein können Blaualgen insbesondere im Hochsommer verstärkt in Binnengewässern und teilweise auch in Küstengewässern vorkommen.

Letzte Aktualisierung: 23.03.2015

Was sind Blaualgen und wo kommen sie vor?

Blaualgen werden auch als Cyanobakterien bezeichnet, denn sie werden den Bakterien zugeordnet, da sie wie diese keinen echten Zellkern besitzen. Allerdings können sie im Gegensatz zu den echten Bakterien Photosynthese betreiben. Daher stammt die gebräuchliche Bezeichnung „Blaualgen“, die hier aufgrund ihrer höheren Bekanntheit verwendet wird. Blaualgen können in allen Oberflächengewässern vorkommen. Unter günstigen Umweltbedingungen können sie sich sehr schnell vermehren und zu sogenannten „Blaualgenblüten“ führen. 

Blaualgen können giftig sein. Ihr Kontakt mit der Haut und ihr Verschlucken können zu verschiedensten Beschwerden wie z.B. Hautreizungen, Quaddeln, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Atemnot führen. Die Giftwirkung kann sich steigern, wenn an mehreren Tagen hintereinander blaualgenhaltiges Wasser geschluckt wird. Auch Hunde und andere warmblütige Tiere sind gefährdet.

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage handeln die zuständigen Gesundheitsbehörden?

Rechtliche Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität und die Ergreifung von Maßnahmen ist die "Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadgewVO) vom 09. April 2008. Die vorgeschriebenen mindestens monatlichen Probenahmen und Besichtigungsprüfungen werden der Überwachung des sehr rasch wechselnden Auftretens bzw. Verschwindens von Blaualgen in Seen und Küstengewässern nicht gerecht. Eine Verkürzung der Überwachungsintervalle ist zwar möglich, aber aufgrund der bekannten angespannten personellen Situation der Gesundheitsbehörden nicht routinemäßig praktizierbar. Auch die vom Umweltbundesamt vorgeschlagene aufwändige Vorgehensweise (Bundesgesundheitsblatt 6/2003), die die Messung von Algentoxinen einschließt, ist in der Regel kein praxisgerechtes Verfahren, da es die für die Badegewässerhygiene bewertungsrelevanten Informationen nicht kurzfristig liefern kann. Außerdem erfordert es einen unverhältnismäßig hohen personellen und finanziellen Aufwand, der auf besondere Einzelfälle beschränkt bleiben muss.

Daher werden die rechtlichen Vorgaben der Überwachung der Badegewässer auf Blaualgen um folgende Komponente ergänzt: "Die Badegäste sind ausführlich über diese Algenblüten zu informieren, so dass sie eigenverantwortlich handeln können".

Blaualgen in Seen und Fließgewässern

Wodurch entstehen hohe Konzentrationen von Blaualgen?

Die Überdüngung vieler Seen mit Nährstoffen hat dort zu einer starken Veränderung oder Störung der Lebensgemeinschaften und zu einem nicht mehr im Gleichgewicht stehenden aquatischen Nahrungsnetz geführt. Verschiebungen im Artengefüge von Pflanzen und Tieren, einhergehend mit starkem Algenwachstum, insbesondere von Blaualgen, können die Folge sein. Hinsichtlich der Nährstoffausnutzung spielen Wassertiefe und Windexposition eines Sees eine bedeutende Rolle. In flachen Seen stehen die Nährstoffe, die im Wasser oder Sediment nach der Zersetzung von abgestorbener Biomasse wie z.B. von Pflanzenresten freigesetzt werden, dem Algenwachstum unmittelbar wieder zur Verfügung. Dies kann vor allem im Sommer zu stärkeren Blaualgenblüten führen.

Hygienisch-bakteriologische Belastungen der Badegewässer auf Grund von Einleitungen oder Einschwemmungen fäkalverschmutzten Abwassers lassen sich in relativ kurzen Zeiträumen minimieren. Dagegen lässt sich die Nährstoffsituation in Gewässern, die maßgeblich das Blaualgenwachstum in den schleswig-holsteinischen Binnen- und Küstengewässern beeinflusst, nicht kurzfristig durch noch so aufwendige Sanierungsarbeiten verändern. Selbst unter den besten Bedingungen (z.B. sofortiger Stopp jeglicher Nährstoffzufuhr in einen See) würden in der Regel Jahrzehnte vergehen, um derartigen regelmäßig wiederkehrenden Entwicklungen die Basis zu entziehen.

Daher werden Blaualgenmassenentwicklungen auch weiterhin für längere Zeit zu beobachten sein, obwohl die Landesregierung schon im Jahr 1973 das damalige Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten, heute Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), beauftragt hat, im Rahmen eines fortlaufenden Untersuchungsprogramms die biologische und chemische Beschaffenheit, das heißt also auch die Nährstoffsituation der Seen, zu ermitteln. Dabei wurden Belastungsquellen und Schwerpunkte aufgezeigt. Hierzu gehören der Nährstoffeintrag aus Punktquellen (zum Beispiel Kläranlagen) über die einmündenden Flüsse und Gewässer sowie die Abschwemmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Erarbeitung von Vorschlägen für Entlastungs- und Schutzmaßnahmen zielte schwerpunktmäßig auf Nachrüstung oder Neubau von Kläranlagen im Einzugsgebiet, auf die Erhöhung der Selbstreinigung der einmündenden Gewässer (Renaturierungsmaßnahmen) sowie auf die Schaffung von extensiv oder nicht bewirtschafteten Uferrandstreifen.

Inzwischen wurden fast alle Kläranlagen in den Einzugsgebieten der Seen mit einer Phosphorelimination ausgerüstet, so dass sich die Phosphorkonzentration in vielen zufließenden Gewässern verringerte. Die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein wird heute weitgehend auf einem hohen technischen Standard durchgeführt. Einleitungen aus Kläranlagen bzw. die Nährstoffbelastung aus Punktquellen machen daher für die meisten Seen gegenwärtig nur noch einen geringen Teil der Gesamtbelastung aus. In den meist überwiegend landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten reicht diese Verringerung jedoch nicht aus, um einen guten ökologischen Zustand in den Seen zu erreichen. Die langjährigen Erhebungen belegen eine Diskrepanz zwischen den heutigen wasser- und naturschutzrechtlichen Zielvorstellungen und dem Zustand vieler Seen des Landes. Die bekannten Belastungsfaktoren sind intensive landwirtschaftliche Nutzung der Einzugsgebiete, Abwasserbeseitigung, Entwässerung der Landschaft und ökologisch nicht verträgliche Fischerei und Freizeitnutzung. Sie führten neben der Überdüngung mit Nährstoffen zu starken Veränderungen oder Störungen der Lebensgemeinschaften des freien Wassers, der Bodenzonen und des Uferbereichs. Ziel des Seenschutzes ist es, aufbauend auf den wasser- und naturschutzrechtlichen Vorgaben, die stehenden Gewässer des Landes in einem möglichst naturnahen bzw. natürlichen Zustand zu erhalten oder dahin zurückzuführen. Zur Erreichung dieser Ziele, die auch von der im Jahr 2000 in Kraft getretenen EG-Wasserrahmenrichtlinie für die europäischen Gewässer vorgegeben werden, wurden Erläuterungen zur "Regeneration von Seen" erarbeitet, in denen unter anderem die entsprechenden Umsetzungs- und Förderinstrumente beschrieben werden. Vor allem die Verminderung des Stoffeintrags aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung, zum Beispiel durch die Anlage von Uferrandstreifen, Dränteiche, erosionsmindernde Knicks oder landwirtschaftliche Seenschutzberatung und die weitere Verminderung punktförmiger Stoffeinträge, sofern sie signifikanten Einfluss auf die Gewässer haben, gehören hierzu.

Woran sind hohe Konzentrationen von Blaualgen zu erkennen?

Erkennbare Zeichen sind eine bläulich-grünliche Trübung des Wassers an der Badestelle, die zum Teil sogar mit einer zeitweiligen Schlierenbildung einhergehen kann. Das bedeutet, dass die Sichttiefe, auch Transparenz genannt, eingeschränkt ist.

Wie oben erläutert, ist das massenhafte Auftreten von Blaualgen in einer Badebucht sehr abhängig von Windstärke und –richtung und den Strömungsverhältnissen. Deshalb sind derartige Situationen nicht vorhersagbar. Insbesondere sind sie auch bei den Untersuchungsintervallen, die bis zu einen Monat betragen können, nicht erkennbar. Somit können an einer Badestelle bereits kurze Zeit nach der Überprüfung durch die Gesundheitsbehörde massenhaft Blaualgen vorhanden sein. Umgekehrt kann eine Badestelle, bei der zufällig bei der Überprüfung eine Blaualgenmassenentwicklung festgestellt wurde, kurze Zeit später wieder normale Sichttiefenwerte aufweisen.

Was können die Gesundheitsbehörden tun, was kann der Badegast tun?

Die turnusmäßige Überwachung und auch aufwändige Untersuchungsprogramme würden keine Aussagen liefern können, die mehr als einen Tag Bestand haben.

Blaualgen können auch ohne eine ausgeprägte Massenentwicklung in Abhängigkeit von Windrichtung und -stärke in Badebuchten für Stunden oder gar Tage zusammengetrieben werden und sich dadurch extrem anreichern. Daher sind Messergebnisse von Blaualgen und derjenigen Faktoren, die ihr massenhaftes Auftreten fördern, sehr variabel und nur bedingt von den vor Ort gemessenen Nährstoffkonzentrationen abhängig. Mit anderen Worten: Umfangreiche und finanziell aufwendige Untersuchungsprogramme an der Badestelle helfen Ihnen als Badegäste für die Beurteilung der aktuellen täglichen Situation nicht viel weiter. Entscheidend für die Beurteilung des Wachstumspotentials von Blaualgen in einem Gewässer sind daher Gewässeruntersuchungen der Fachleute des Gewässerschutzes.

Aus diesem Grund sollten Öffentlichkeit und Badegäste durch die Gesundheits- und Wasserbehörden frühzeitig und ausreichend über das Vorkommen von Blaualgen informiert werden. Hierdurch kann der Badegast die Situation vor Ort besser beurteilen und sein Badeverhalten an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Sofern kein Badeverbot seitens der Gesundheitsbehörde ausgesprochen wurde, soll jeder Badegast selbst entscheiden können, ob er aufgrund der Blaualgensituation an der Badestelle auf den Kontakt mit dem Wasser besser verzichten sollte.

Dabei gilt die Regel, auf das Schwimmen und Baden zu verzichten, wenn der Badegast im Wasser etwa ab Kniehöhe die Füße wegen der bläulich-grünlichen Trübung nicht mehr erkennen kann. In diesen Fällen sollen auch Kleinkinder nicht mehr am Ufer spielen oder am Rand des Wassers plantschen.

Den Gesundheits- und Wasserbehörden sind in der Regel die Seen bekannt, bei denen aufgrund der Nährstoffverhältnisse, der Morphologie (Gestaltung) oder aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit eine übermäßige Blaualgenentwicklung vorkommen kann. Daher werden an diesen Badestellen zusätzlich Hinweis- und Informationstafeln (siehe unten) für den Fall eines massenhaften Blaualgenvorkommens aufgestellt, die die rechtlichen Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein, wie zum Beispiel die mindestens monatlichen Probenahmen und Besichtigungen der Badestelle, ergänzen.

Die Entscheidung "wo", das heißt „an welchem See", und "wann", das heißt zu welchem Zeitpunkt, die Informationstafeln "Blaualgenblüte" aufgestellt werden, obliegt der für die Überwachung dieses Badegewässers zuständigen Behörde der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte. Ist dies die Gesundheitsbehörde, so erfolgt die Entscheidung in Absprache mit der unteren Wasserbehörde.

Es bleibt der zuständigen Gesundheitsbehörde oder der Gemeinde unbenommen, im Einzelfall weitere Untersuchungen oder Maßnahmen zu veranlassen. Auch der Betreiber einer Badestelle kann zusätzliche Hinweise geben oder Maßnahmen  ergreifen wie zum Beispiel eine tägliche Besichtigung oder eine kurzfristige, freiwillige Schließung der Badestelle im Falle eines massenhaften Vorkommens von Blaualgen, sind zu begrüßen.

Blaualgen an den Badestellen von Nord- und Ostsee

Woher kommen Blaualgen in den Küstengewässern?

In den Nordseeküstengewässern treten Blaualgen nicht in nennenswerten Mengen auf, jedoch in den Ostseeküstengewässern. Große Mengen von Blaualgen entwickeln sich nach bisherigen Erfahrungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in der zentralen offenen Ostsee und bewegen sich mit dem natürlichen, oberflächennahen Ausstrom der Ostsee Richtung Kattegatt/Skagerrak. Je nach Strömungsrichtung und –dauer, Windeinfluss und anderen Einflussfaktoren können dadurch erhöhte Mengen von Blaualgen in die Küstengewässer gelangen. Die Verweildauer dieses sichtbaren, massenhaften Auftretens von Blaualgen ist ebenfalls strömungsabhängig und kann zwischen wenigen Stunden bis zu einigen Tagen andauern.

Derartige Ereignisse betreffen mehrere Ostsee-Anrainerstaaten (zum Beispiel Dänemark, Schweden, Deutschland) und in Deutschland die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden in der Regel von einem großen Medienecho begleitet. Die Überwachung des Blaualgenvorkommens in den Küstengewässern Deutschlands obliegt den Landesbehörden.

Was können die Gesundheitsbehörden tun, was kann der Badegast tun?

In der Regel sind die Badegäste an den Küstengewässern wegen der großen Aufmerksamkeit in allen Medien bereits sehr frühzeitig über mögliche Beeinträchtigungen des Badebetriebs informiert. Auf der Seite des Algenreports können Sie sich jederzeit über die aktuelle Situation an Nord- und Ostsee informieren.

Erreicht der Algenteppich die Küstenbadestellen, werden gegebenenfalls Badeverbote von den Kreisgesundheitsbehörden ausgesprochen. Informationen zur aktuellen Blaualgensituation an einzelnen Badestellen in der Ostsee im Bereich von Ostholstein, der Lübecker Bucht und der Stadt Kiel finden sich auf der Internetseite des Kreises Ostholstein.

Weitere Informationen zur Abschätzung einer Blaualgenbelastung an einer Badestelle finden Sie in der Broschüre "Empfehlung zum Badebetrieb bei Vorkommen von Blaualgenblüten in den Küstengewässern".

Tritt an der Badestelle ein Blaualgenblüte auf, informieren Sie bitte auch andere Badegäste. Beachten Sie die Anweisungen der Strandrettungswachen: eine gelbe Flagge am Strandbereich warnt Sie vor dem Baden, eine rote Flagge bedeutet generelles Badeverbot!

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