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Thema : Badegewässerqualität

Allgemeine Informationen zu Badegewässern in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 02.08.2022

Schleswig-Holstein, das "Land zwischen den Meeren", bietet als einziges deutsches Bundesland Badestellen an Nord- und Ostsee.

Mit 536 km Küstenlänge an der Nordsee und 384 km an der Ostsee hat die schleswig-holsteinische Waterkant ein vielseitiges und abwechslungsreiches Gesicht. Darüber hinaus gibt es in Schleswig-Holstein etwa 250 Seen sowie eine Vielzahl von größeren und kleineren Flüssen und Bächen. Diese Vielfalt an Gewässern ermöglicht es, den Badegästen rund 330 überwachte Badestellen anzubieten, von denen zur Zeit ca. 40 an der Nordsee, ca. 100 an der Ostsee, ca. 160 an Seen, ca. 20 an der Schlei und ca. 10 an Fließgewässern liegen.

Ein Angler bei Sonnenuntergang auf der Ostsee
Ein Angler bei Sonnenuntergang auf der Ostsee

In den Sommermonaten locken diese Vielfalt und eine Fülle weiterer Freizeitaktivitäten auf und am Wasser wie Surfen, Segeln und Angeln eine große Anzahl von Besuchern an. Ebenso erholt sich auch die schleswig-holsteinische Bevölkerung gerne beim Baden im Meer oder in den Seen. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein. Auch aus diesen Gründen wird großer Wert auf eine gute Qualität der Badegewässer gelegt.

Vermehrtes Algen- und Quallenwachstum, Schiffs-Havarien mit ihren ökologischen Folgen und Meldungen über Krankheitserreger in Badegewässern lösen in der Öffentlichkeit immer wieder Diskussionen über mögliche Gesundheitsgefahren durch das Baden in natürlichen Gewässern aus.

Um ein etwaiges Gesundheitsrisiko für Badende möglichst auszuschließen, werden schleswig-holsteinische Badestellen intensiv überwacht. Dabei ist anzumerken, dass Badegewässer freie Gewässer sind, in denen immer wieder natürliche Risiken, wie zum Beispiel Zerkarien oder Blaualgen, vorhanden sind, die das Badevergnügen beeinträchtigen können. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Aus diesem Grund kann erst der Badegast vor Ort entscheiden, ob ein sorgloses Baden unter Beachtung der Gewässersituation und der allgemeinen Regeln der Badesicherheit möglich ist.

Um den Badegästen diese Gewissheit zu geben, beruht die Überwachung auf zwei Säulen: auf der Überwachung der örtlichen Einflussfaktoren und auf der regelmäßigen Qualitätskontrolle durch Wasseranalysen. Bereits vor Beginn einer jeden Badesaison besichtigen die zuständigen Gesundheitsbehörden alle Badestellen, um eventuelle Faktoren, die die Badegewässerqualität negativ beeinflussen könnten, rechtzeitig auszuschließen. Während der Badesaison (Juni bis Mitte September) werden mindestens die nach EU-Recht vorgeschriebenen monatlichen Wasserproben entnommen und analysiert.

Für die Sicherheit seiner Badegäste geht Schleswig-Holstein konsequent vor:
Wird bei einem der durch die EG-Badegewässerrichtlinie vorgeschriebenen mikrobiologischen Faktoren eine Grenzwertüberschreitung festgestellt, wird unverzüglich eine weitere Probe gezogen und untersucht. Wird der Grenzwert beim gleichen Faktor erneut überschritten, wird aus Vorsorgegründen ein befristetes Badeverbot ausgesprochen. Dieses Verbot bleibt bestehen, bis die folgenden Messwerte an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen wieder in Ordnung sind. Zudem kann ein Badeverbot bereits ausgesprochen werden, wenn sich für die Gesundheitsbehörden allein aufgrund örtlicher Auffälligkeiten oder durch sonstige feststellbare Einflüsse eine Gesundheitsgefährdung ergibt.

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