Was macht ein/e Finanzwirt/in?
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Überall, wo Menschen zusammenleben, gibt es gemeinschaftliche Bedürfnisse und Aufgaben. Dies betrifft zum Beispiel den Betrieb von Kindergärten und Schulen oder die Leistungen von Polizei und Feuerwehr. Die Gemeinschaft muss jedoch auch für die Kosten dieser Angebote aufkommen, zum Beispiel durch das Zahlen von Steuern. Damit jeder auch den richtigen Betrag an Steuern bezahlt und die eingenommenen Gelder an der richtigen Stelle ankommen, gibt es Finanzämter.
Finanzwirtinnen und Finanzwirte leisten in den Finanzämtern einen wichtigen Beitrag, damit die Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein reibungslos abläuft. Die Laufbahn als Beamtin oder Beamter in der Steuerverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) bietet dabei vielfältige Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Als eine zentrale Aufgabe befassen Finanzwirtinnen und Finanzwirte mit der Verwaltung von Steuern aller Art, wie etwa die Einkommens-, Körperschafts-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer. Typische Aufgaben sind zum Beispiel die Bearbeitung der Steuererklärungen, die Lohnsteueraußenprüfung, Tätigkeiten in der Geschäftsstelle sowie in der Erhebungsstelle. Nach Abschluss der Ausbildung werden zudem vielfältige Fortbildungsmaßnahmen angeboten.
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Welche Eigenschaften sollte ich mitbringen?
Wer Finanzwirt/in werden möchte, sollte...
- gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit besitzen.
- gerne im Team arbeiten.
- leistungsbereit und zielorientiert sein
- sorgfältig und genau arbeiten.
- Fähigkeit zur Selbstkritik haben.
- über logisches Denkvermögen verfügen
- bereit sein, sich im Laufe des Arbeitslebens regelmäßig weiterzubilden.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gibt es?
Schulabschluss:
Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
Weitere Voraussetzungen:
- Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union.
- Bereitschaft innerhalb des Landes Schleswig-Holstein uneingeschränkt versetzt zu werden.
- Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein
Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Fachtheorie:
In der fachtheoretischen Ausbildung wird das für die tägliche Arbeit benötigte Wissen in mehreren Teilabschnitten im Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein vermittelt.
Der Unterricht im Bildungszentrum, der in den einzelnen Ausbildungsabschnitten aufeinander aufbaut, ist in zwei Bereiche unterteilt und umfasst die Fächer:
1. Steuern
- Abgabenordnung
- Einkommensteuer
- Steuererhebung
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
- Bewertung
2. Übrige Fächer
- Elektronische Datenverarbeitung
- Buchführung und Bilanzwesen
- Öffentliches Dienstrecht
- Allgemeine Rechtskunde
- Staatsrecht
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Bürger und Verwaltung
Berufspraxis:
Während der berufspraktischen Zeit erhalten Sie einen Einblick in alle Stellen des Ausbildungsfinanzamtes, die später für die Arbeit im Finanzamt in Frage kommen.
Bevor eine Ausbildungsstation beginnt, nehmen Sie an einer einwöchigen Ausbildungsarbeitsgemeinschaft teil, die Sie auf die folgende praktische Tätigkeit im Finanzamt vorbereitet. Insgesamt absolvieren Sie vier dieser Ausbildungsarbeitsgemeinschaften im Bildungszentrum der Steuerverwaltung.
Die überwiegende Zeit verbringen die Anwärterinnen und Anwärter im Ausbildungsbezirk, einer Veranlagungsdienststelle. Hier werden Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende oder die zu erstattende Steuer festgesetzt.
Weitere Ausbildungsstationen sind:
Die Erhebungsstelle: Hier werden die Eingänge der zu zahlenden Steuern und sonstigen Abgaben kontrolliert und gebucht. Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet.
Werden Steuerschulden auch nach Mahnung nicht innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, wird die Erhebungsstelle tätig und versucht, die rückständigen Steuern beizutreiben.
Die Bewertungsstelle: Grundstücke und Gebäude werden durch die Bewertungsstelle erfasst und für steuerliche Zwecke nach besonderen Kriterien bewertet.
Wie wird die Ausbildung vergütet?
Während der Ausbildung erhalten Steueranwärterinnen und Steueranwärter folgende Bezüge (ab 1. Januar 2020):
Anwärtergrundbetrag 1.254,60 Euro
Familienzuschlag, wenn verheiratet 130,46 Euro
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
In Krankheitsfällen wird vom Land eine Beihilfe von bis zu 50 % der Kosten gewährt.
Für den Rest ist der Abschluss einer ergänzenden Krankenversicherung erforderlich.
Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das Grundgehalt brutto 2.345,20 Euro.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungszeitraum:
Für den Einstellungstermin 15. August 2021 ist der Bewerbungsschluss auf
den 30. September 2020 terminiert.
Notwendige Unterlagen:
- Lebenslauf
- Kopien der letzten drei Schulzeugnisse
Weitere Hinweise:
Wenn möglich, geben Sie bei Abgabe Ihrer Bewerbung auch Ihre E-Mailadresse an.
Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Bewerbung ist an die folgende Adresse zu richten:
Die Bewerbung ist an ein Finanzamt Ihrer Wahl zu richten. Eine Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Finanzämtern ist nicht möglich.
Die Bewerbung kann in Schleswig-Holstein nur bei einem Finanzamt berücksichtigt werden.
Wir sind vor Ort - unsere Ausbildungsfinanzämter (PDF 199KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stellenmarkt Steuerverwaltung Ausbildungsplätze
Welche Berufschancen gibt es?
Anzahl der Ausbildungsplätze:
Im Jahre 2020 werden in Schleswig-Holstein insgesamt 80 Auszubildende eingestellt.
Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung:
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung kann eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe nicht garantiert werden. Jedoch sind in den letzten Jahren fast alle, im letzten Jahr sogar alle Auszubildenden übernommen worden.
Verdienstmöglichkeiten:
Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das Grundgehalt nach der Besoldungsordnung A 7 brutto 2.418, 37 Euro (Stand 01.01.2020).
Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
Bei entsprechenden Leistungen kommt die weiterführende Ausbildung zur Diplomfinanzwirtin (FH) / zum Diplomfinanzwirt (FH) in Betracht. Sie werden dabei von Ihrer Tätigkeit freigestellt, um an dem dreijährigen Studium unter Beibehaltung der vollen Bezüge teilnehmen zu können.
Wo kann ich mich informieren?
Ansprechpartner
Finanzamt |
Ausbildungsleiter/in |
Telefon |
Bad Segeberg |
Stefan Tuskowski |
04551 / 54 - 105 |
Dithmarschen |
Henry Reinhardt |
0481 / 42155 468 |
Eckernförde-Schleswig / ASt. Schleswig |
Dörte Clausen |
04621 / 805 114 |
Elmshorn |
Holger Jahn |
04121 / 481 - 304 |
Flensburg |
Sönke Rucks |
0461 / 813 - 211 |
Itzehoe |
Kerstin Stieper |
04821 / 66 - 1205 |
Kiel |
Silke Hasheider |
0431 / 602 - 5110 |
Kiel |
Martin Otto |
0431 / 602 - 5060 |
Lübeck |
Ute Klawitter-Mierau |
0451 / 132 - 209 |
Neumünster |
Klaus Finke |
04321 / 496 - 1006 |
Nordfriesland |
Eva Hovestadt |
04841 / 8949 308 |
Ostholstein |
Ulrich Treimer |
04361 / 497 -600 |
Pinneberg |
Susanne Schuldt |
04101 / 5472 - 214 |
Plön |
Udo Busch |
04522 / 506 - 2061 |
Ratzeburg |
Volker Wendland |
04541 / 882 - 204 |
Rendsburg |
Thorsten Harder |
04331 / 598 - 5501 |
Stormarn |
Jutta Westermann |
04531 / 507 - 111 |