Eine BAföG-Förderung gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten. Ob die angestrebte Ausbildung gefördert werden kann, wird durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geprüft, wenn ein BAföG-Antrag gestellt wird.
In Schleswig-Holstein sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten für das Schüler-BAföG zuständig.
Das "Verzeichnis der Ausbildungsstätten" im Land Schleswig-Holstein, deren Besuch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden kann, dient dazu, dass die Ämter für Ausbildungsförderung die grundsätzliche Förderfähigkeit einer Ausbildung feststellen. Die Förderungsfähigkeit hängt weiterhin von den persönlichen Voraussetzungen der Auszubildenden ab und wird im Rahmen der Antragsstellung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung individuell geprüft.