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Thema : Artenschutz

Umgang mit Musikinstrumenten aus Hölzern geschützter Arten

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

Auf der 17. CITES Konferenz Anfang Oktober 2016 wurden folgende Holzarten in CITES Anhang II aufgenommen:

  • die Gattung der Rosenhölzer (Dalbergia spp.)
  • drei Bubinga Arten (Guibourtia demeusei, pellegriniana und tessmannii)
  • Kosso (Pterocarpus erinaceus)

Die damit verbundenen Handelsbeschränkungen für die Ein- und Ausfuhr sind völkerrechtlich am 02.01.2017 in Kraft getreten.

Private Besitzer und Sammler von Musikinstrumenten können von den neuen Regelungen betroffen sein, wenn der Verkauf von Instrumenten in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union geplant ist. Die folgende Datei enthält weitergehende Informationen:

Information für Privatbesitzer über den Umgang mit Altbeständen von Musikinstrumenten aus Hölzern geschützter Arten  (PDF, 54KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gewerbetreibende unterliegend zukünftig der Buchführungspflicht. Beim Export von bspw. Musikinstrumenten in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union ist eine Vorlagebescheinigung erforderlich. Die folgende Datei enthält weitergehende Informationen:

Information für Gewerbetreibende über den Umgang mit Altbeständen von Musikinstrumenten aus Hölzern geschützter Arten  (PDF, 57KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Arne Drews
E-Mail: arne.drews@lfu.landsh.de

Jörn Krütgen
E-Mail: joern.kruetgen@lfu.landsh.de

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