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Thema : Artenschutz

Haltung besonders geschützter Tierarten



Letzte Aktualisierung: 01.01.2023

Meldepflicht/Bestandsanzeigen

Besonders geschützte Wirbeltiere unterliegen bundesweit einer Meldepflicht.

Meldepflichtig sind alle Arten, die im Anhang A und B (Verordnung 1320/2014) des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Verordnung 338/97) gelistet sind, sowie alle europäischen Vogelarten.
Die Haltung, sowie jeder weiterer Zu- und Abgang (Bestandsveränderung) sind innerhalb von 4 Wochen mit dem vollständig ausgefüllten Meldeformular und den entsprechenden Herkunftsnachweisen/EU-Papieren beim LfU anzumelden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Post oder E-Mail. Es werden keine Gebühren für die Bestandsmitteilungen berechnet.

Eine Meldebestätigung wird nicht automatisch ausgestellt. Diese kann auf Wunsch jedoch gerne zugesendet werden.

Ob die betroffene Art als geschützt gelistet ist, kann unter http://www.wisia.de/ nachgeprüft werden.

Kontakt

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Arne Drews
E-Mail: arne.drews@lfu.landsh.de

Jörn Krütgen
E-Mail: joern.kruetgen@lfu.landsh.de

Katrin Lohse
E-Mail: katrin.lohse@lfu.landsh.de

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