Schleswig-Holstein hat eine Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe erlassen. Mit Hilfe dieser Richtlinie wird sowohl eine finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe, als auch ein finanzieller Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden gewährleistet.
Aufgrund der unterschiedlichen Betriebsformen wurde das förderfähige Material flexibel gehalten und die Priorität darauf gelegt, was der jeweilige Betrieb benötigt um seine Tiere entsprechend zu sichern. Dies kann der Erwerb von Elektronetzen, Drahtlitzen oder bspw. Kunststoffpfählen sein.
Eine Förderung zur Beschaffung von Zaunmaterial kann ausschließlich von Nutztierhaltern beantragt werden, deren Weideflächen sich innerhalb des ausgewiesenen Wolfsgebietes befinden.
Für die Bewilligung einer Zuwendung ist ein schriftlicher Antrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,
Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)
Referat V50
Mercatorstraße 3
24106 Kiel