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Thema : Arbeitsmarkt

Tariftreue im ÖPNV

Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) gilt auch im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs.

Letzte Aktualisierung: 23.07.2020

Nach den Vorgaben des Vergabegesetzes (VGSH) müssen sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bewerben, verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tariflich festgelegten Modalitäten zu zahlen und die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren.

Repräsentative Tarifverträge

Die repräsentativen Tarifverträge werden unter der Berücksichtigung der Empfehlungen eines beratenden Ausschusses vom für Arbeit zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festgelegt. Die neue Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) ist am 26. Juni 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Das Vergabegesetz sowie die Landesverordnung zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (ReprTVVO) finden Sie hier:

Link zum Vergabegesetz (VGSH)

Link zur Landesverordnung (ReprTVVO)

Öffentliche Auftraggeber können die repräsentativen Tarifverträge beim Tarifregister unter folgendem Kontakt abfragen:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

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