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Thema : Arbeitsmarkt

Tarifregister

Im Tarifregister werden Tarifverträge registriert, die im Land Schleswig-Holstein gültig sind.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2020

Im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein wird ein Tarifregister geführt; dort werden uns zugesandte Tarifverträge registriert, die im Land Schleswig-Holstein gültig sind.

Für ein Arbeitsverhältnis gelten Tarifverträge, wenn

  • sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind, das heißt: der Arbeitgeber muss dem vertragsabschließenden Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der vertragsabschließenden Gewerkschaft als Mitglied angehören;
  • im Arbeitsvertrag ganz oder teilweise auf einen Tarifvertrag verwiesen wird;
  • der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten die Tarifverträge von ihrem jeweiligen Verband beziehungsweise ihrer Gewerkschaft.

Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für seinen Betrieb geltenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Größere Tarifverträge, zum Beispiel für den öffentlichen Dienst (TV-L beziehungsweise TVÖD) oder das Baugewerbe, sind im einschlägigen Buchhandel erhältlich oder stehen im Internet zu Verfügung.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge können gemäß § 9 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes zum Selbstkostenpreis bei dem jeweiligen abschließenden Arbeitgeberverband beziehungsweise der abschließenden Gewerkschaft angefordert werden. Selbstkosten sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto.

Sie haben die Möglichkeit, unentgeltlich nach vorheriger Terminabsprache in die registrierten Tarifverträge Einsicht zu nehmen. Tarifverträge sowie Kopien aus Tarifverträgen können nicht abgegeben werden.

Als alternative Informationsquelle bleiben die jeweiligen Tarifpartner sowie das Tarifregister im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Hier wird auch das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, welches vierteljährlich vom Bund aktualisiert wird, zum Herunterladen angeboten.
Tarifregister im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Schriftliche Anfragen können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt werden. Die Adresse lautet: iiia7@bmas.bund.de

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

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