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Bericht des Anti-Korruptionsbeauftragten für das 2. Halbjahr 2019

Letzte Aktualisierung: 16.01.2020

Der seit 1. August 2014 in seinem Amt befindliche Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Hans-Werner Rogge, hat die langjährige, erfolgreiche Arbeit seines Vorgängers Wolfgang Pistol fortgesetzt.

Mit seinem Bericht für das zurückliegende 2. Halbjahr 2019, den er am 02.01.2020 vorlegte, bestätigte er den positiven Trend der vergangenen Jahre. So seien im aktuellen Zeitraum insgesamt 24 Hinweise an ihn herangetragen worden. Diese seien sowohl telefonisch als auch per E-Mail oder per Brief und Postfach bei ihm eingegangen.

Von den 24 Hinweisen habe er 14 Hinweise nicht weiter verfolgt. Es handelte sich bei diesen übermittelten Informationen erkennbar nicht um strafrechtlich relevante oder zu vage, nicht weiter verifizierbare Sachverhalte. In seltenen Fällen standen auch offensichtlich geistig verwirrte Personen hinter den Hinweisen.

Die übrigen 10 Hinweise hat Rogge zunächst als sogenannte Verdachtsfälle eingestuft, für die er eine weitergehende Bearbeitung und Aufbereitung vornahm.

Von diesen 10 Verdachtsfällen erwiesen sich nach weiterer Prüfung 4 Fälle als strafrechtlich nicht relevant. In diesen Fällen lagen entweder keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vor oder eine Klärung des Sachverhaltes und der Problemlage erfolgte auf anderem Wege.

Die verbliebenen 6 Verdachtsfälle waren nach Prüfung durch den Anti-Korruptionsbeauftragten so konkret, dass die aktenmäßig aufbereiteten Informationen zeitnah an die für die Korruptionsbekämpfung in Schleswig-Holstein zentral zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel abgegeben wurden. Einer dieser Verdachtsfälle wurde von der Hinweisgeberin bzw. dem Hinweisgeber direkt an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Im Vergleich hierzu waren im letzten Berichtszeitraum (1. Halbjahr 2019) 26 Hinweise eingegangen, von denen 16 sogenannte Verdachtsfälle intensiver aufbereitet und davon letztlich 6 konkrete Fälle an die Staatsanwaltschaft Kiel weitergegeben wurden.

Insgesamt sind damit seit 2007, der Etablierung der Funktion des ehrenamtlichen Anti-Korruptionsbeauftragten in Schleswig-Holstein, 777 Hinweise bei dem Anti-Korruptionsbeauftragten eingegangen.

442 dieser Hinweise wurden näher untersucht und aufbereitet. Hiervon erwiesen sich 228 Hinweise als strafrechtlich relevant, sodass sie der für Korruption zuständigen Abteilung der Schwerpunktstaatsanwalt in Kiel übergeben worden sind.

Dies ist eine aus Sicht des Anti-Korruptionsbeauftragten bemerkenswerte Erfolgsgeschichte. Ohne die Informationsvermittlung durch den Anti-Korruptionsbeauftragten hätten die Fälle vermutlich nicht aus dem Dunkelfeld herausgeholt und somit nicht bei der Anklagebehörde ankommen können.

Der ehrenamtliche Anti-Korruptionsbeauftragte Hans-Werner Rogge ist daher mit der langjährigen und aktuellen Entwicklung und den damit verbundenen Aufgaben als Anti-Korruptionsbeauftragter sehr zufrieden. Er hat sehr viele interessante Gespräche, Kontakte und Schriftverkehre mit Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und betroffenen Behörden und Institutionen aus dem gesamten Land geführt. Dabei seien Sachverhalte aus vielen Lebensbereichen berichtet worden, in denen Menschen ihren Verdacht vortrugen, dass bestimmte Umstände nicht mit rechten Dingen zugehen könnten. Sie hätten dabei das Gefühl von Unrecht und Bevorteilung gehabt und jemanden gesucht, dem sie diese Informationen geben könnten. Dabei nutzen mehrere Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber auch die Möglichkeit, ihre Hinweise und Informationen dem Anti-Korruptionsbeauftragten anonym oder vertraulich berichten und übermitteln zu können. Den Weg direkt zur Polizei vor Ort oder der weiter entfernt gelegenen Staatsanwaltschaft hätten sie nicht eingeschlagen, da sie sich nicht sicher genug waren, dass ihr Gefühl wirklich einen strafbaren Vorwurf ergeben würde.

Schleswig-Holstein ist im Übrigen das einzige Bundesland, das die Institution eines Anti-Korruptionsbeauftragten in ehrenamtlicher Funktion eingerichtet hat. Andere Länder setzen entweder auf ein anonymisiertes elektronisches Informationssystem oder vertrauen auf anonyme Hinweise an die Ermittlungsbehörden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass Rückfragen oder ergänzend angeforderte Informationen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.

Von daher besteht immer wieder Interesse auf Fachkonferenzen, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen im Bundesgebiet mehr über die Funktion und die Aufgaben des Anti-Korruptionsbeauftragten SH zu erfahren. Diese Feststellungen konnte Hans-Werner Rogge bei seinen Teilnahmen und Kontakten auf Bundes- und internationaler Ebene machen.

Ergänzender Hinweis

Angesichts der Aktualität der beim Anti-Korruptionsbeauftragten im Berichtszeitraum eingegangenen Hinweise und der hierzu eingeleiteten laufenden Prüfungen und Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden können naturgemäß keine konkreten inhaltlichen Aussagen gemacht werden.

In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, bei denen entweder öffentliche Aufträge  oder Vertragsgeschäfte ohne die z.T. erforderlichen Ausschreibungen erfolgten oder beispielsweise Vorteile für unrechtmäßige Handlungen von öffentlich Bediensteten entgegengenommen wurden. Der Baubereich und die Beschaffungsbereiche stellen bei den Korruptionsverdachtsfällen - wie in der Vergangenheit - den größten Anteil.

Halbjahresbericht

24. Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptionsbeauftragten (01.01. bis 30.06.2019)  (PDF, 60KB, Datei ist barrierefrei)

Übersicht

Übersicht der Tätigkeiten der Anti-Korruptionsbeauftragten (PDF, 34KB, Datei ist barrierefrei)

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