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Thema : Altlasten

Boden- und Altlastenkataster sowie Altlasteninformationssystem Schleswig-Holstein (ALTIS-SH)


In Schleswig-Holstein werden von den Kreisen und kreisfreien Städten seit Mitte der 1980er Jahre Altablagerungen und Altstandorte in regionalen Altlastenkatastern erfasst. Seit 2002 mit Inkrafttreten des Landesbodenschutz- und Altlastengesetztes gilt dies auch für weitere Flächenarten, wie z.B. umweltrelevante aktuelle Betriebsstandorte. Hinweise auf entsprechende Flächen stammen aus öffentlichen Quellen (z.B. Adressbücher, Handelsregister, Presse, Internet oder alte Karten und Luftbilder). Die inzwischen digital verwalteten Daten werden gemäß § 6 Abs. 1 LBodSchG jeweils zu Jahresbeginn an das Altlasteninformationssystem (ALTIS) des Landes übermittelt.

Letzte Aktualisierung: 07.09.2023

In Schleswig-Holstein wird die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen durch das Landesbodenschutzgesetz in § 5 Abs. 1 LBodSchG geregelt, siehe hierzu auch § 11 BBodSchG (Erfassung) sowie § 21 Abs. 2 BBodSchG. Basierend auf § 13 LBodSchG (Zuständigkeiten) regelt § 3 BodSchZustVO, dass die unteren Bodenschutzbehörden (uBB) für die Durchführung des BBodSchG, des LBodSchG und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zuständig sind. Die obere Bodenschutzbehörde (oBB) ist nach § 2 BodSchZustVO zuständig für das Altlasteninformationssystem (ALTIS-SH) nach § 5 Abs. 2 LBodSchG.

Die standardisierte Vorgehensweise bei der Erhebung und Erstbewertung ermöglicht eine einheitliche sowie effiziente Datenverwaltung und schafft eine wichtige Dokumentation der Erkenntnisse und durchgeführten Arbeitsschritte. Die gesammelten Informationen stehen auch für andere behördliche Aufgaben zur Verfügung, wie z.B. der Bauleitplanung. Aus dem Altlasteninformationssystem werden durch die oBB jährlich landesweite Übersichten zum Stand der Erfassung und der Bearbeitung erstellt.

Stand und Entwicklung der Boden- und Altlastenkataster und des Altlasteninformationssystems

K3-Modul Boden- und Altlastenkataster

Das Kommunale Umweltmanagementsystem K3-Umwelt bildet mit dem Fachmodul Boden- und Altlastenkataster seit dem Jahr 2005 die Grundlage für die Kataster der unteren Bodenschutzbehörden und das Altlasteninformationssystem des Landes. Alle Kreise und kreisfreien Städte sowie die obere Bodenschutzbehörde nutzen die einheitliche Software zur Datenhaltung. Es handelt sich um ein anwenderfreundliches Programm zur Erfassung und Erstbewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, das eine effektive Datenverwaltung und -bearbeitung ermöglicht.

Die Finanzierung der Lizenz- und Pflegekosten für das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster erfolgt durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).

Folgende Inhalte sind Bestandteil des Fachmoduls und werden regelmäßig weiterentwickelt und getestet:

  • Erfassung der Flächenarten "Altablagerung", "Altstandort", "aktueller Betrieb" und weiterer umweltrelevanter "Sonstiger" Flächenarten, wie z.B. "Schadensfälle" oder "flächenhafte stoffliche Bodenbelastungen"
  • Integration der jeweiligen Erstbewertung
  • Einbindung der Landesaltlastenstatistik
  • Bereitstellung von Auswerte- und Selektionswerkzeugen
  • Ex- und Importfunktion für den Transfer von Daten
  • Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bezüglich der Datenhaltung und Datenübermittlung (Prüfverzeichnis, Kataster und Archive)
  • Schnittstellen zu anderen Fachinformationssystemen innerhalb von K3 (z.B. Wasserfachinformationssystem (WaFIS))

Die Daten werden fachspezifisch unter den Flächenarten Altablagerung (AA), Altstandort (AS), aktueller Betrieb (AB) sowie Sonstige (S) verwaltet und können folgende Informationen umfassen:

  • allgemeine Angaben zum Standort (Bezeichnung, Aktenzeichen usw.)
  • Standortinformationen wie Anschrift und geographische Angaben (z.B. Koordinaten, Gemarkung, Flur, Flurstücke)
  • Eigentumsverhältnisse und Betreiberangaben
  • Nutzungsangaben (aktuell bzw. planungsrechtlich zulässig)
  • Siedlungslage
  • Angaben zu Status, Bearbeitungsstand, Eigentümerinformation und Auskünfte an Dritte
  • Rekultivierung, Geländedaten
  • gelagerte Abfallarten und -mengen, Hinweise zur Lagerung
  • Ablagerungszeitraum, Betriebszeiten
  • Art des Betriebes (Branche), Betriebsgröße, -zeitraum
  • Produktionsstoffe, Schadstoffe
  • Angaben zu Boden-, Raum- sowie Außenluft
  • Bodenverhältnisse der unmittelbaren Umgebung oder des möglichen Kontaminationsbereichs
  • hydrogeologische Verhältnisse, Angaben zur Sohldichtung und zum Sickerwasser
  • wasserwirtschaftliche Situation
  • Angaben zur Verwaltung (u.a. Kosten)
  • Dokumentation (Zeitzeugenaussagen, verknüpfte Dokumente)
  • Ergebnis und Historie der Erstbewertung

Die Nutzung des K3-Moduls Boden- und Altlastenkataster auf Ebene der unteren und oberen Bodenschutzbehörden erleichtert den Datenaustausch und gewährleistet die Vergleichbarkeit der Daten.

Externe Schnittstellen

Elektronische Gewerberegisterauskunft

Seit 2017 erfolgen der Versand und Empfang von Gewerbemeldedaten an die empfangsberechtigten Stellen ausschließlich elektronisch. Aktuell regelt die bundesweite Verwaltungsvereinbarung XGewerbeordung (XGewO) die Übermittlungsszenarien. In das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster wurde bereits im Jahr 2012 eine halbautomatische Schnittstelle integriert, die digital vorliegende Gewerbemeldedaten hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz vorfiltert. Anschließend können relevante Gewerbemeldungen in das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster übernommen werden.

Geoinformationssystem

Die Schnittstelle z.B. zu dem Geoinformationssystem ArcGIS ermöglicht neben der Visualisierung die Verknüpfung der Flächen mit unterschiedlichen Fachinformationen, die für die Aufgabenerledigung der Bodenschutzbehörden von Belang sind. Es bestehen auch Nutzungsmöglichkeiten anderer marktgängiger GIS-Anwendungen in Verbindung mit dem K3-Verfahren.

Reporttool Cadenza

Mit dem Reporttool Cadenza können zusätzlich zu den Selektionsmöglichkeiten innerhalb des K3-Moduls Boden- und Altlastenkataster Daten recherchiert, aufbereitet und ausgegeben werden.

Datenhaltung

Verfügbarkeit der Daten

Mit Aufnahme in das Boden- und Altlastenkataster ist eine Eigentümerinformation gemäß Art. 12 ff. DSGVO durchzuführen. Es besteht das Recht auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten. Bei einem Verkauf des Grundstücks ist der Eigentümer entsprechend § 123 BGB verpflichtet, die Information an den Käufer weiterzugeben. Die in den Boden- und Altlastenkatastern der uBB und im Altlasteninformationssystem des Landes aufgenommenen Daten zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie zu Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen können gemäß § 6 Abs. 2 LBodSchG auf Ersuchen an andere Behörden (z.B. Baubehörden) oder Unternehmen, die die öffentliche Ver- und Entsorgung leitungsgebunden wahrnehmen (z.B. Strom-, Wasser-, Gasversorger), weitergegeben werden, sofern dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bezüglich der Datenhaltung und Archivierung

Flächen, die im Rahmen der Erstbewertung als altlastverdächtig bzw. als Verdachtsfläche eingestuft sind, werden in das eigentliche Boden- und Altlastenkataster übernommen. Alle anderen sind nicht Bestandteil dieses Katasters. Dies gilt auch für Flächen, die im Rahmen der weiteren Bearbeitung z.B. durch Verdachtsentkräftung nach der Gefährdungsabschätzung oder Sanierung zu archivieren sind.

Gemäß § 5 Abs. 3 LBodSchG werden Fälle, die nicht oder nicht mehr als altlastverdächtige Flächen bzw. Verdachtsflächen oder Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen anzusprechen sind, mit besonderer Kennzeichnung archiviert. Die Daten werden solange aufbewahrt, wie sie zur Aufgabenwahrnehmung der Bodenschutzbehörde und der in § 6 Abs. 1 und 2 LBodSchG genannten Behörden erforderlich sind.

Für die Datenhaltung von so genannten Prüf- und Archivfällen bestehen besondere Anforderungen an das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster, so dass verschiedene Verzeichnisse als Grundlage für eine getrennte Datenhaltung eingerichtet wurden. Diese Lösung beinhaltet unter Berücksichtigung des Datenschutzes eine konsequente datenverarbeitungs- und verwaltungstechnische Trennung, mit der bei der Bearbeitung sowie insbesondere bei der Übermittlung an das Altlasteninformationssystem eine unterschiedliche Vorgehensweise verbunden ist.

Die Verzeichnisse sind durch folgende Kategorien gekennzeichnet:

  • K (Altlastenkataster)
    altlastverdächtige Flächen und Altlasten (einschließlich Flächen mit Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen)
  • VK (Verdachtsflächenkataster)
    Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen (einschließlich Flächen mit Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen)
  • P1 (Prüfverzeichnis)
    ungeprüfte Fälle bzw. nicht bewertbare Flächen
  • P2 (Prüfverzeichnis)
    Gemäß Klassifizierungsergebnis besteht für die Fläche ein Altlastenverdacht.
    Es erfolgt die Eigentümerinformation, dass die Fläche ins Altlastenkataster aufgenommen wird. Bis zum Abschluss des Vorgangs verbleibt die Fläche im Verzeichnis P2.
  • VP2 (Prüfverzeichnis)
    Gemäß Klassifizierungsergebnis handelt es sich um eine Verdachtsfläche.
    Es erfolgt die Eigentümerinformation, dass die Fläche ins Verdachtsflächenkataster aufgenommen wird. Bis zum Abschluss des Vorgangs verbleibt die Fläche im Verzeichnis VP2.
  • A1 (Archiv)
    Unabhängig von allen bewertungsrelevanten Parametern hat sich der Altlastenverdacht/ Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung nicht bestätigt bzw. ist nicht mehr gegeben.
    - Flächen, für die keine altlastrelevante Nutzung im Rahmen der Vorklassifizierung oder der Bauaktenauswertung festgestellt wurde
    - Flächen, für die nach einer historischen Erkundung oder Gefährdungsabschätzung der Verdacht entkräftet wurde
    - vollständig dekontaminierte Flächen
  • A2 (Archiv)
    Bei den derzeitigen Gegebenheiten liegt kein Gefahrentatbestand vor. Bei Änderung bewertungsrelevanter Parameter kann eine andere Bewertungssituation entstehen.
    - Flächen, für die eine oder mehrere umweltrelevante Nutzungen festgestellt wurden, aber ein Altlastenverdacht/ Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung im Rahmen der Klassifizierung nicht abgeleitet werden konnte
    - Flächen, für die im Zuge der historischen Erkundung festgestellt wurde, dass sich bewertungsrelevante Kriterien geändert haben - Flächen, für die sich bezogen auf die planungsrechtlich zulässige Nutzung der Verdacht nach einer Gefährdungsabschätzung nicht bestätigt hat (parameterabhängig)
    - Flächen, die bezogen auf die planungsrechtlich zulässige Nutzung saniert wurden und keiner Überwachung bedürfen
    Es erfolgt die Eigentümerinformation, dass die Fläche im Archiv A2 geführt wird.
  • A3 (Archiv)
    Flächen, die bereits saniert sind (insbesondere Sicherungsmaßnahmen), aber regelmäßig überwacht werden.
    Es erfolgt die Eigentümerinformation, dass die Fläche im Archiv A3 geführt wird.
Abbildung 1: Datenflussdiagramm mit Verzeichnissen
Abbildung 1: Datenflussdiagramm mit Verzeichnissen

Aktualisierung der Daten und landesweite Altlastenstatistik

Die Übermittlung der in den Boden- und Altlastenkatastern durch die jeweilige uBB gesammelten Informationen an das Altlasteninformationssystem des Landes Schleswig-Holstein erfolgt derzeit in jährlichem Rhythmus jeweils zum 31. Januar (§ 6 Abs. 1 LBodSchG). Hierzu steht innerhalb des K3-Moduls Boden- und Altlastenkataster eine Ex-/Importfunktion zur Verfügung, die die jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Übermittlung berücksichtigt.

Bei konsequenter Erfassung der Fachinformationen zu "Altablagerungen" und "Altstandorten" durch die uBB kann die Altlastenstatistik mit dem K3-Modul Boden- und Altlastenkataster auf Ebene der uBB bzw. der oBB innerhalb des Programms erstellt werden. Die dort abgefragten Kenngrößen orientieren sich an der bundesweiten Vorgehensweise. Auch für "Aktuelle Betriebe" und die Flächenart "Sonstige" ist eine analoge statistische Auswertung möglich.

Weiterentwicklung

Für die Weiterentwicklung des K3-Moduls Boden- und Altlastenkataster hat sich ein enger Erfahrungsaustausch zwischen den Anwendern aus den uBB und den Anwendungskoordinatoren bei der oBB bewährt. Die praxisorientierten fachlichen Anregungen werden durch die Anwendungskoordinatoren entgegengenommen und einer ersten Beurteilung unterzogen. Die Weiterentwicklungsvorschläge aus dem Anwenderkreis werden dann durch den "Facharbeitskreis Altlasten" für die Umsetzung konkretisiert und zusammen mit weiteren technisch erforderlichen Punkten in eine Prioritätenliste aufgenommen. Der Facharbeitskreis tagt bedarfsgerecht, mindestens aber einmal jährlich. Teilnehmer sind neben der oBB Vertreter aus den uBB (Fachanwender), dem MEKUN sowie der Softwarefirma. Die Software wird außerdem laufend an neue gesetzliche Regelungen sowie Anforderungen im Zusammenhang mit Schnittstellen und deren Datenformat angepasst und zweimal jährlich in Form neuer Programmversionen den zuständigen Bodenschutzbehörden zur Verfügung gestellt. Es erfolgt u.a. eine Begleitung durch intensive Programmtests seitens des Landesamtes für Umwelt (LfU).

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