In Schleswig-Holstein werden von den Kreisen und kreisfreien Städten seit Mitte der 1980er Jahre Altablagerungen und Altstandorte in regionalen Altlastenkatastern erfasst. Seit 2002 mit Inkrafttreten des Landesbodenschutz- und Altlastengesetztes gilt dies auch für weitere Flächenarten, wie z.B. umweltrelevante aktuelle Betriebsstandorte. Hinweise auf entsprechende Flächen stammen aus öffentlichen Quellen (z.B. Adressbücher, Handelsregister, Presse, Internet oder alte Karten und Luftbilder). Die inzwischen digital verwalteten Daten werden gemäß § 6 Abs. 1 LBodSchG jeweils zu Jahresbeginn an das Altlasteninformationssystem (ALTIS) des Landes übermittelt.
In Schleswig-Holstein wird die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen durch das Landesbodenschutzgesetz in § 5 Abs. 1 LBodSchG geregelt, siehe hierzu auch § 11 BBodSchG (Erfassung) sowie § 21 Abs. 2 BBodSchG. Basierend auf § 13 LBodSchG (Zuständigkeiten) regelt § 3 BodSchZustVO, dass die unteren Bodenschutzbehörden (uBB) für die Durchführung des BBodSchG, des LBodSchG und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zuständig sind. Die obere Bodenschutzbehörde (oBB) ist nach § 2 BodSchZustVO zuständig für das Altlasteninformationssystem (ALTIS-SH) nach § 5 Abs. 2 LBodSchG.
Die standardisierte Vorgehensweise bei der Erhebung und Erstbewertung ermöglicht eine einheitliche sowie effiziente Datenverwaltung und schafft eine wichtige Dokumentation der Erkenntnisse und durchgeführten Arbeitsschritte. Die gesammelten Informationen stehen auch für andere behördliche Aufgaben zur Verfügung, wie z.B. der Bauleitplanung. Aus dem Altlasteninformationssystem werden durch die oBB jährlich landesweite Übersichten zum Stand der Erfassung und der Bearbeitung erstellt.
Stand und Entwicklung der Boden- und Altlastenkataster und des Altlasteninformationssystems
K3-Modul Boden- und Altlastenkataster
Das Kommunale Umweltmanagementsystem K3-Umwelt bildet mit dem Fachmodul Boden- und Altlastenkataster seit dem Jahr 2005 die Grundlage für die Kataster der unteren Bodenschutzbehörden und das Altlasteninformationssystem des Landes. Alle Kreise und kreisfreien Städte sowie die obere Bodenschutzbehörde nutzen die einheitliche Software zur Datenhaltung. Es handelt sich um ein anwenderfreundliches Programm zur Erfassung und Erstbewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, das eine effektive Datenverwaltung und -bearbeitung ermöglicht.
Die Finanzierung der Lizenz- und Pflegekosten für das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster erfolgt durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).
Folgende Inhalte sind Bestandteil des Fachmoduls und werden regelmäßig weiterentwickelt und getestet:
- Erfassung der Flächenarten "Altablagerung", "Altstandort", "aktueller Betrieb" und weiterer umweltrelevanter "Sonstiger" Flächenarten, wie z.B. "Schadensfälle" oder "flächenhafte stoffliche Bodenbelastungen"
- Integration der jeweiligen Erstbewertung
- Einbindung der Landesaltlastenstatistik
- Bereitstellung von Auswerte- und Selektionswerkzeugen
- Ex- und Importfunktion für den Transfer von Daten
- Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bezüglich der Datenhaltung und Datenübermittlung (Prüfverzeichnis, Kataster und Archive)
- Schnittstellen zu anderen Fachinformationssystemen innerhalb von K3 (z.B. Wasserfachinformationssystem (WaFIS))
Die Daten werden fachspezifisch unter den Flächenarten Altablagerung (AA), Altstandort (AS), aktueller Betrieb (AB) sowie Sonstige (S) verwaltet und können folgende Informationen umfassen:
- allgemeine Angaben zum Standort (Bezeichnung, Aktenzeichen usw.)
- Standortinformationen wie Anschrift und geographische Angaben (z.B. Koordinaten, Gemarkung, Flur, Flurstücke)
- Eigentumsverhältnisse und Betreiberangaben
- Nutzungsangaben (aktuell bzw. planungsrechtlich zulässig)
- Siedlungslage
- Angaben zu Status, Bearbeitungsstand, Eigentümerinformation und Auskünfte an Dritte
- Rekultivierung, Geländedaten
- gelagerte Abfallarten und -mengen, Hinweise zur Lagerung
- Ablagerungszeitraum, Betriebszeiten
- Art des Betriebes (Branche), Betriebsgröße, -zeitraum
- Produktionsstoffe, Schadstoffe
- Angaben zu Boden-, Raum- sowie Außenluft
- Bodenverhältnisse der unmittelbaren Umgebung oder des möglichen Kontaminationsbereichs
- hydrogeologische Verhältnisse, Angaben zur Sohldichtung und zum Sickerwasser
- wasserwirtschaftliche Situation
- Angaben zur Verwaltung (u.a. Kosten)
- Dokumentation (Zeitzeugenaussagen, verknüpfte Dokumente)
- Ergebnis und Historie der Erstbewertung
Die Nutzung des K3-Moduls Boden- und Altlastenkataster auf Ebene der unteren und oberen Bodenschutzbehörden erleichtert den Datenaustausch und gewährleistet die Vergleichbarkeit der Daten.
Externe Schnittstellen
Elektronische Gewerberegisterauskunft
Seit 2017 erfolgen der Versand und Empfang von Gewerbemeldedaten an die empfangsberechtigten Stellen ausschließlich elektronisch. Aktuell regelt die bundesweite Verwaltungsvereinbarung XGewerbeordung (XGewO) die Übermittlungsszenarien. In das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster wurde bereits im Jahr 2012 eine halbautomatische Schnittstelle integriert, die digital vorliegende Gewerbemeldedaten hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz vorfiltert. Anschließend können relevante Gewerbemeldungen in das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster übernommen werden.
Geoinformationssystem
Die Schnittstelle z.B. zu dem Geoinformationssystem ArcGIS ermöglicht neben der Visualisierung die Verknüpfung der Flächen mit unterschiedlichen Fachinformationen, die für die Aufgabenerledigung der Bodenschutzbehörden von …
Boden- und Altlastenkataster sowie Altlasteninformationssystem Schleswig-Holstein (ALTIS-SH)