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Thema : Altlasten

Altlasten-Daten



Letzte Aktualisierung: 04.09.2023

Die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden erfassen laufend Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen. Diese Daten werden in Boden- und Altlastenkatastern verwaltet und landesweit im Altlasteninformationssystem bei der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt) zusammengeführt. Sie sind erforderlich für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten sowie schädlichen Bodenveränderungen und liefern zum Beispiel Grundlagen für Entscheidungen bei Planungs- oder Bauvorhaben.

Auskünfte aus den Boden- und Altlastenkatastern erteilen die unteren Bodenschutzbehörden.

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Boden- und Altlastenkataster sowie Altlasteninformationssystem Schleswig-Holstein (ALTIS-SH)

In Schleswig-Holstein werden von den Kreisen und kreisfreien Städten seit Mitte der 1980er Jahre Altablagerungen und Altstandorte in regionalen Altlastenkatastern erfasst. Seit 2002 mit Inkrafttreten des Landesbodenschutz- und Altlastengesetztes gilt dies auch für weitere Flächenarten, wie z.B. umweltrelevante aktuelle Betriebsstandorte. Hinweise auf entsprechende Flächen stammen aus öffentlichen Quellen (z.B. Adressbücher, Handelsregister, Presse, Internet oder alte Karten und Luftbilder). Die inzwischen digital verwalteten Daten werden gemäß § 6 Abs. 1 LBodSchG jeweils zu Jahresbeginn an das Altlasteninformationssystem (ALTIS) des Landes übermittelt.

In Schleswig-Holstein wird die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen durch das Landesbodenschutzgesetz in § 5 Abs. 1 LBodSchG geregelt, siehe hierzu auch § 11 BBodSchG (Erfassung) sowie § 21 Abs. 2 BBodSchG. Basierend auf § 13 LBodSchG (Zuständigkeiten) regelt § 3 BodSchZustVO, dass die unteren Bodenschutzbehörden (uBB) für die Durchführung des BBodSchG, des LBodSchG und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zuständig sind. Die obere Bodenschutzbehörde (oBB) ist nach § 2 BodSchZustVO zuständig für das Altlasteninformationssystem (ALTIS-SH) nach § 5 Abs. 2 LBodSchG.

Die standardisierte Vorgehensweise bei der Erhebung und Erstbewertung ermöglicht eine einheitliche sowie effiziente Datenverwaltung und schafft eine wichtige Dokumentation der Erkenntnisse und durchgeführten Arbeitsschritte. Die gesammelten Informationen stehen auch für andere behördliche Aufgaben zur Verfügung, wie z.B. der Bauleitplanung. Aus dem Altlasteninformationssystem werden durch die oBB jährlich landesweite Übersichten zum Stand der Erfassung und der Bearbeitung erstellt.

Stand und Entwicklung der Boden- und Altlastenkataster und des Altlasteninformationssystems

K3-Modul Boden- und Altlastenkataster

Das Kommunale Umweltmanagementsystem K3-Umwelt bildet mit dem Fachmodul Boden- und Altlastenkataster seit dem Jahr 2005 die Grundlage für die Kataster der unteren Bodenschutzbehörden und das Altlasteninformationssystem des Landes. Alle Kreise und kreisfreien Städte sowie die obere Bodenschutzbehörde nutzen die einheitliche Software zur Datenhaltung. Es handelt sich um ein anwenderfreundliches Programm zur Erfassung und Erstbewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen, das eine effektive Datenverwaltung und -bearbeitung ermöglicht.

Die Finanzierung der Lizenz- und Pflegekosten für das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster erfolgt durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).

Folgende Inhalte sind Bestandteil des Fachmoduls und werden regelmäßig weiterentwickelt und getestet:

  • Erfassung der Flächenarten "Altablagerung", "Altstandort", "aktueller Betrieb" und weiterer umweltrelevanter "Sonstiger" Flächenarten, wie z.B. "Schadensfälle" oder "flächenhafte stoffliche Bodenbelastungen"
  • Integration der jeweiligen Erstbewertung
  • Einbindung der Landesaltlastenstatistik
  • Bereitstellung von Auswerte- und Selektionswerkzeugen
  • Ex- und Importfunktion für den Transfer von Daten
  • Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bezüglich der Datenhaltung und Datenübermittlung (Prüfverzeichnis, Kataster und Archive)
  • Schnittstellen zu anderen Fachinformationssystemen innerhalb von K3 (z.B. Wasserfachinformationssystem (WaFIS))

Die Daten werden fachspezifisch unter den Flächenarten Altablagerung (AA), Altstandort (AS), aktueller Betrieb (AB) sowie Sonstige (S) verwaltet und können folgende Informationen umfassen:

  • allgemeine Angaben zum Standort (Bezeichnung, Aktenzeichen usw.)
  • Standortinformationen wie Anschrift und geographische Angaben (z.B. Koordinaten, Gemarkung, Flur, Flurstücke)
  • Eigentumsverhältnisse und Betreiberangaben
  • Nutzungsangaben (aktuell bzw. planungsrechtlich zulässig)
  • Siedlungslage
  • Angaben zu Status, Bearbeitungsstand, Eigentümerinformation und Auskünfte an Dritte
  • Rekultivierung, Geländedaten
  • gelagerte Abfallarten und -mengen, Hinweise zur Lagerung
  • Ablagerungszeitraum, Betriebszeiten
  • Art des Betriebes (Branche), Betriebsgröße, -zeitraum
  • Produktionsstoffe, Schadstoffe
  • Angaben zu Boden-, Raum- sowie Außenluft
  • Bodenverhältnisse der unmittelbaren Umgebung oder des möglichen Kontaminationsbereichs
  • hydrogeologische Verhältnisse, Angaben zur Sohldichtung und zum Sickerwasser
  • wasserwirtschaftliche Situation
  • Angaben zur Verwaltung (u.a. Kosten)
  • Dokumentation (Zeitzeugenaussagen, verknüpfte Dokumente)
  • Ergebnis und Historie der Erstbewertung

Die Nutzung des K3-Moduls Boden- und Altlastenkataster auf Ebene der unteren und oberen Bodenschutzbehörden erleichtert den Datenaustausch und gewährleistet die Vergleichbarkeit der Daten.

Externe Schnittstellen

Elektronische Gewerberegisterauskunft

Seit 2017 erfolgen der Versand und Empfang von Gewerbemeldedaten an die empfangsberechtigten Stellen ausschließlich elektronisch. Aktuell regelt die bundesweite Verwaltungsvereinbarung XGewerbeordung (XGewO) die Übermittlungsszenarien. In das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster wurde bereits im Jahr 2012 eine halbautomatische Schnittstelle integriert, die digital vorliegende Gewerbemeldedaten hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz vorfiltert. Anschließend können relevante Gewerbemeldungen in das K3-Modul Boden- und Altlastenkataster übernommen werden.

Geoinformationssystem

Die Schnittstelle z.B. zu dem Geoinformationssystem ArcGIS ermöglicht neben der Visualisierung die Verknüpfung der Flächen mit unterschiedlichen Fachinformationen, die für die Aufgabenerledigung der Bodenschutzbehörden von …

Boden- und Altlastenkataster sowie Altlasteninformationssystem Schleswig-Holstein (ALTIS-SH)

Stand der Erfassung und der Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten


Bundesweite Kennzahlen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Seit dem Jahr 2002 verwenden die Bundesländer einheitliche statistische Angaben zum Stand der Erfassung und Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten. Die Definitionen wurden 2020 auf Länderebene nochmals abgeglichen und angepasst, um bundesweit eine bestmögliche Vergleichbarkeit der Angaben zu erzielen. Seitdem werden folgende flächenbezogene Kennzahlen an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) gemeldet.

  • Gefahrenverdacht abzuklären
    Definition: Es handelt sich um Flächen, für die eine Ermittlung des Sachverhalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten gemäß § 9 BBodSchG erforderlich ist (Flächen mit Erfordernis oder in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU))
    In Schleswig-Holstein entspricht dies der Definition "Altlastverdächtige Flächen".
  • Gefahrenverdacht ausgeräumt
    Definition: Es handelt sich um Flächen, bei denen der Gefahrenverdacht in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU) ausgeräumt werden konnte. Gemäß abschließender Bewertung durch die Behörde geht von der Fläche keine Gefahr für ein Schutzgut unter den gegebenen Voraussetzungen (u.a. aktuelle und planungsrechtlich zulässige Nutzung) aus. Die Bearbeitung durch die Behörde ist insoweit abgeschlossen. Eine Neubeurteilung kann bei einer Veränderung der Voraussetzungen aber erforderlich werden.
  • Altlasten
    Definition: Als Altlasten werden alle Flächen gemäß § 2 Abs. 5 BBodSchG gezählt, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde grundsätzlich Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, diese noch nicht abgeschlossen sind, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufrechterhalten werden müssen oder Sanierungsmaßnahmen unverhältnismäßig sind.
  • Sanierung abgeschlossen
    Definition: Dieser Kennzahl sind alle Flächen zuzuordnen, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 7 BBodSchG durchgeführt worden sind. Die Gefahr wurde abgewehrt.

Die LABO veröffentlicht die bundesweiten Altlastenstatistiken jährlich in einem Bericht.

Schleswig-Holstein Kennzahlen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Ergänzend zu den Kennzahlen nach der bundeseinheitlichen, flächenbezogenen Definition werden in Schleswig-Holstein zusätzlich auch die Maßnahmen Historische Erkundung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung kumulativ für Standorte ausgewertet. D.h. in Schleswig-Holstein wird nicht nur der aktuelle Bearbeitungsstand einer Fläche betrachtet, sondern auch alle bereits abgeschlossenen Maßnahmen seit der erstmaligen Erhebung der Fläche.

Die Vorgaben zur Erstellung der Statistik werden landesweit einheitlich mit dem Softwareprogramm K3-Umwelt, Modul Boden- und Altlastenkataster, umgesetzt und sind auf Ebene der oberen Bodenschutzbehörde kumulativ und flächenbezogen abrufbar.

Die unteren Bodenschutzbehörden übermitteln jährlich zum 31.01. den Erfassungs- und Bearbeitungsstand zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie zu Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen an die obere Bodenschutzbehörde. Zunahmen der gezählten Bearbeitungsmaßnahmen beruhen i.d.R. auf den jährlich durchgeführten Aktivitäten in den Kreisen und kreisfreien Städten. In Einzelfällen können auch Zu- oder Abnahmen durch regionale Anpassungen an die bundesweiten Definitionen, durch die nachträgliche Dokumentation von Altfällen oder durch Änderungen im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Plausibilitätsprüfung vorkommen.

Altablagerungen

In Abbildung 1 wird die aktuelle Anzahl der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in Bezug auf die Flächenart Altablagerungen dargestellt sowie in Abbildung 2 die diesbezügliche Entwicklung seit dem Jahr 2002. Weniger als die Hälfte der derzeit insgesamt 3.677 erfassten Altablagerungen sind als altlastverdächtig eingestuft.

Abbildung 3 und 4 dokumentieren unter anderem die Entwicklung der abgeschlossenen Gefährdungsabschätzungen sowie der bereits sanierten Altablagerungen.

Abbildung 5 zeigt, dass sich die erfassten altlastverdächtigen Altablagerungen besonders in den der Landeshauptstadt benachbarten Kreisen konzentrieren. Die kreisfreien Städte sind i. d. R. aufgrund ihrer geringeren Flächengröße weniger betroffen. Auch die Nähe zu Hamburg hat bei einigen Flächenkreisen zu einer Vielzahl von ermittelten altlastverdächtigen Altablagerungen geführt, die weitere Bearbeitungsschritte nach sich ziehen.

So ist in Abbildung 6 und Abbildung 7 kreisbezogen die Verteilung der durchgeführten Gefährdungsabschätzungen bzw. Sanierungen dargestellt, sowie in Abbildung 8 die Verteilung von Verdachtsentkräftungen nach Abschluss einer historischen Erkundung, Gefährdungsabschätzung bzw. Sanierung.

Ergänzend ist aus Abbildung 9 die aktuelle Anzahl der Altlasten zu entnehmen. Die Anzahl der Altlasten und sanierten Altlasten, die sich in der Überwachung befinden, …

Stand der Erfassung und der Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

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