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Thema : Altlasten

Ableitungsbedingungen

Gefährdungsabschätzung - Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten

Letzte Aktualisierung: 19.08.2020

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 enthält im Anhang 2 Maßstäbe zur Gefahrenbeurteilung in Form von Prüf- und Maßnahmenwerten für bestimmte Wirkungspfade und Schadstoffe. Die Methoden und Maßstäbe für die Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerten sind im Bundesanzeiger veröffentlicht und auf dieser Seite zum Download zur Verfügung gestellt.

Bei der Ableitung der Prüf- und Hinweiswerte wurde wie folgt vorgegangen:

Für jeden Stoff wurde die Gefährdung von Menschen bei langfristiger Aufnahme des Stoffes über Nahrung, Atemluft oder Haut abgeschätzt. Aus den jeweiligen toxikologischen Ausgangsdaten ergaben sich für die verschiedenen Aufnahmeszenarien unterschiedlich hohe (gefahrenbezogene) Wirkungsgrenzen. Die jeweils niedrigsten Werte stellen ein erstes Prüfwert-Zwischenergebnis dar, das auf Plausibilität geprüft wird indem sie mit verschiedenen sonstigen Daten verglichen werden (Hintergrundgehalte, toxikologische Daten mit unsicherer Datenlage, Daten zur akuten Toxikologie, Geruchsschwellen u.a.).

Die in der BBodSchV angegebenen Prüfwerte bzw. entsprechenden abgeleitete Werte für weitere Stoffe können nach dieser Plausibilitätsprüfung dem ersten Prüfwert-Zwischenergebnis entsprechen. Häufig jedoch weichen die Werte vom berechneten Zwischenergebnis ab, d.h. sie wurden teilweise höher (insbesondere bei höherer Hintergrundbelastung) und teilweise niedriger festgelegt.

Für die Bewertung kann die eigentliche Begründung eines Wertes im Rahmen der Einzelfallbetrachtung von Bedeutung sein. Die folgenden unten bereitgestellten Tabellen stellen ein Hilfsmittel dar, um die den aufgeführten Werten zu Grunde liegenden Annahmen einzusehen. Da es sich um eine starke Verkürzung zum Zweck des Überblicks handelt, sollte im Einzelfall die Loseblattsammlung "Berechnungen von Prüfwerten zur Bewertung von Altlasten" des UBA als Informationsbasis herangezogen werden.

Die Prüfwerte bzw. die entsprechenden Werte sind in der jeweils oberen Zeile (fett) angegeben. Darunter ist das gefahrenbezogene Prüfwert-Zwischenergebnis vor der Plausibilisierung aufgeführt, das sich aus den ersten Berechnungen ergibt.

Wurde ein Prüfwert entsprechend der Ableitung festgelegt, verweist die gelbe Farbe und der Pfeil in der oberen Zeile auf diese Übereinstimmung. Bei hellgrauen Feldern wurde der Prüfwert niedriger als der berechnete Wert festgelegt, bei dunkelgrauen Feldern wurde der Prüfwert hochgesetzt. Hinter den Zahlen sind Kurzerläuterungen zum verwendeten Aufnahmepfad, der Wirkungsart, Gefahrenfaktoren und Begründungen angefügt, die am Fuß der Tabelle erklärt sind.

Seit Vorliegen der Verordnung sind für 47 weitere altlastrelevante Stoffe und Stoffgruppen - bezüglich des Wirkungspfades Boden -> Mensch (direkter Kontakt) - vergleichbare Maßstäbe zur Gefahrenbeurteilung abgeleitet worden. Dazu gehören insbesondere flüchtige Stoffe und sprengstofftypische Verbindungen. Dabei fanden die zur Ableitung entsprechender Werte im Anhang 2 der BBodSchV herangezogenen Methoden und Maßstäbe Anwendung (siehe Bundesanzeiger Nr. 161 a vom 28. August 1999 oder die vom Umweltbundesamt herausgegebene Loseblattsammlung "Berechnungen von Prüfwerten zur Bewertung von Altlasten", E. Schmidt, Berlin, 1999).

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat beschlossen, mit der Arbeitshilfe „Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten – Informationsblatt für den Vollzug“ (Stand: 1. September 2009) den Ländern diese Informationen für den Vollzug in vereinfachter Weise zur Verfügung stellt.
Das Informationsblatt beinhaltet soweit vorliegend die Prüfwert-Vorschläge bzw. stoffbezogene Berechnungen für die vier Nutzungskategorien Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegebiete.
Neben den bestehenden Bewertungshinweisen u.a. für leichtflüchtige Substanzen und sprengstofftypischen Verbindungen werden mit der neuen Fassung auch für chemische Kampfstoffe und deren Abbauprodukte Bewertungshinweise gegeben.

Die LABO-Arbeitshilfe "Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten – Informationsblatt für den Vollzug" wurde per Erlass (V 462-5810.01.-1.11-4 vom 07.01.09) den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein mit der Bitte um Beachtung zugesandt. Für den Vollzug in Schleswig-Holstein ist zudem ein tabellarischer Auszug aus der Arbeitshilfe als Anlage des Erlasses erstellt worden.
Die zitierte LABO-Arbeitshilfe ist auch auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.

Der Erlass von 2009 enthält auch Aussagen zur Bewertung von PAK-Gemischen, die 2017 ergänzt und geändert wurden.: In Anhang 2 der BBodSchV sind für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) aus der Stoffgruppe der PAK bisher Prüfwerte für Benzo(a)pyren (BaP) als Einzelsubstanz festgelegt worden. Diese Prüfwerte berücksichtigen ausschließlich die toxikologische Wirkung von BaP. PAK liegen in der Umwelt jedoch immer als Gemisch vor. Für alle anderen PAK fehlen in der BBodSchV derzeit Bewertungsmaßstäbe. Mit der anstehenden Novellierung der BBodSchV wird nun die Aufnahme eines Prüfwertes angestrebt, der die toxische Wirkung von PAK-Gemischen abdecken soll. Die vom Altlastenausschuss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) empfohlenen Werte werden im Vorgriff auf die überarbeitete BBodSchV bei der Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen in Schleswig-Holstein zur Anwendung empfohlen. In einem Erlass des Umweltministeriums werden die Hintergründe näher erläutert und Anwendungshinweise für einen einheitlichen Vollzug gegeben (siehe Prüfwerteerlass Benzo(a)pyren zur Bewertung von PAK-Gemischen  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei). Es hat sich herausgestellt, dass der in diesem Erlass angefügte Umgang mit den Ergebnissen von Untersuchungen auf Resorptionsverfügbarkeit ergänzungsbedürftig ist. Es wurden daher weiterführenden Hinweise für eine halbquantitative Bewertungsmöglichkeit erarbeitet (siehe Bewertung von PAK bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch (PAK-Hinweispapier) (PDF, 825KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Bei flüchtigen Stoffen ist der inhalative Expositionspfad im Szenario Wohngebiet und Industrie- und Gewerbeflächen maßgeblich. Die Ableitung verwendet ein ergänzendes Expositionsszenario bei dem der Übertritt von Schadstoffen über die Bodenluft in die Innenraumluft anhand von Konventionsfaktoren abgeschätzt wird.

Die ergänzenden Ableitungsmethoden sind ebenfalls in der Loseblattsammlung "Berechnungen von Prüfwerten zur Bewertung von Altlasten" des Umweltbundesamtes (UBA) aufgeführt. In Erweiterung zur Angabe der Gehalte der Schadstoffe im Feststoff in der Loseblattsammlung, sind in der Arbeitshilfe Bewertungsgrundlagen auch die rechnerischen Zwischenschritte der Schadstoffkonzentrationen in der Bodenluft aufgeführt. Dies ermöglicht die hilfsweise Bewertung von Untersuchungen der Bodenluft auf die entsprechenden Schadstoffe.
Die rechtliche Verbindlichkeit dieser Werte ist nicht mit Prüfwerten gleichzusetzen, die auf Grundlage der für den Anhang 2 BBodSchV herangezogenen Methoden und Maßstäben abgeleitet wurden. Der Grund liegt darin, dass die Quantifizierung der Exposition des Menschen bei flüchtigen Stoffen Unsicherheiten enthält, und die reale Exposition weitgehend von standortspezifischen Faktoren abhängig ist. Die Anwendung der Werte für die flüchtigen Stoffe bedarf daher der Einzelfallprüfung. Die Ausführungen der Arbeitshilfe sind daher zu beachten und die Tabellenwerte nicht ohne diese begleitenden Hinweise anzuwenden.
Es ist zu beachten, dass auf Grund des Innenraumszenarios bei flüchtigen Stoffen die Nennung von Werten für Kinderspielflächen und Park- und Freizeitanlagen entfällt.

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