Die Landesregierung unterstützt die unteren Bodenschutzbehörden bei der Erfassung der Flächen, für die der Verdacht auf Schlammablagerung besteht. Das Umweltministerium hat Anfang 2015 damit begonnen, die Standorte gesondert zu erfassen und die verfügbaren Unterlagen systematisch aufzuarbeiten. Es ist eine Liste mit allen Hinweisflächen erstellt worden, auf denen sich möglicherweise Öl- und Bohrschlammgruben befinden könnten.
Das Land hat im August 2016 in Absprache mit den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden den nächsten Arbeitsschritt eingeleitet und zur Unterstützung der Kreise einen Gutachter damit beauftragt, die noch nicht abschließend bewerteten Flächen systematisch zu überprüfen. Dadurch sollten diejenigen Standorte herausgefiltert werden, bei denen sich der Verdacht auf Bohrschlammgruben konkretisiert, denn bei vielen Standorten kann schon allein aufgrund der kurzen Betriebszeiten und der vorliegenden Hinweise auf den Verbleib des Bohrgutes eine Gefahr ausgeschlossen werden. Diese Liste hatte zunächst einen Umfang von 82 Standorten. Im Zuge der Recherchen und durch Anhaltspunkte aus der Bevölkerung sind noch einige Hinweise auf potenzielle Bohrschlammgruben hinzugekommen. Der Gutachter hat diese einbezogen und somit insgesamt 102 Hinweisflächen bearbeitet. Der Arbeitsfortschritt wurde kontinuierlich in einer Karte und in einer Standorttabelle dokumentiert (vgl. Frage 13).
Die Recherchen sind zu allen Standorten planmäßig abgeschlossen worden. Ein zusammenfassender Abschlussbericht liegt vor.
Abschlussbericht "Verifizierung der Nutzungsgeschichte ehemaliger Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein"
Nimmt man die auch schon vor Vergabe des Gutachtens von den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden bewerteten Standorte hinzu, mussten nach Abschluss des Gutachtens noch an insgesamt 25 der 126 Hinweisflächen weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden um endgültig zu klären, ob von den Ablagerungen tatsächlich eine Gefahr für die Umwelt ausgeht und Sanierungsbedarf besteht, oder nicht.
Für die ausstehenden Untersuchungen sind die Kreise als untere Bodenschutzbehörden zuständig. Das Umweltministerium bezuschusst die Kosten mit 75 %. An 21 der 25 Standorte sind die Untersuchungen bereits abgeschlossen. Als Ergebnis konnte in allen Fällen eine Verdachtsentkräftung festgestellt werden. An vier Standorten sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Bisher sind vom Umweltministerium für die Untersuchungen rund 250.000 € an Zuschüssen bewilligt worden (Stand September 2021).
Abschlussbericht "Verifizierung der Nutzungsgeschichte ehemaliger Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein"