Navigation und Service

Thema : Abwasser

Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)



Letzte Aktualisierung: 27.03.2023

Die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (SüVO) vom 04. März 1987 ist zum zweiten Mal novelliert worden. Bei der Novellierung vom 24. Januar 2007 wurde die Verordnung um die Selbstüberwachung der öffentlichen Kanalisationen und ihrer Bauwerke erweitert, jedoch war ihre Geltungsdauer auf 5 Jahre befristet. Die Verordnung wurde am 19. Dezember 2011 erneut novelliert und ist am 23. Februar 2012 zeitlich unbefristet in Kraft getreten. Die Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 26. Januar 2012 (GVOBl. 105) bekannt gemacht.

Die SüVO legt weiterhin den Mindestumfang der eigenverantwortlichen Überwachungsmaßnahmen für Abwasseranlagen fest und beschreibt die dafür erforderlichen Daten sowie deren Dokumentationen. Mit der Ablösung der auf 5 Jahre befristeten Verordnung vom 24. Januar 2007 durch den unbefristeten Erlass der neuen Verordnung wurde die notwendige Voraussetzung geschaffen, die bestehende Verordnung um Regelungen für den dauerhaften Betrieb der öffentlichen Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanalisationen und ihrer Bauwerke zu ergänzen. Der Einführungserlass vom 10. April 2012 steht hier zum Herunterladen zur Verfügung:

Einführungserlass vom 10.04.2012  (PDF, 66KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die nun geltende Verordnung hat keine strukturellen Änderungen erfahren. Sie gliedert sich weiterhin in einen Verordnungstext mit drei Anlagen (Anlage 1 kommunale Kläranlagen, Anlage 2 öffentliche Kanalisationsanlagen und zugehörige Bauwerke, Anlage 3 industrielle und gewerbliche Kläranlagen). Wesentliche Änderungen sind neben redaktionellen Anpassungen insbesondere:

a) eine Harmonisierung der Berichtspflichten (u.a. Vorverlegung der Vorlagefrist für Betriebsberichte um einen Monat in § 4 Abs. 2 und Streichung des Betriebsberichtes in Anlage 2),

b) die Erweiterung des Verordnungsinhaltes um die Untersuchung der Grundstücksanschlusskanäle sowie die Regenwasserkanalisation in Anlage 2.

Der Verordnungstext einschließlich Anlagen wurde in einem Arbeitskreis unter Leitung des MLUR in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden sowie der IHK und dem LLUR erarbeitet.

Der Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag SHGT hat für Abwasserbeseitigungspflichtige das Arbeitsheft Heft 22: "Die Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) 2012– Ratgeber und Hilfestellung für Gemeinden und Ämter" herausgegeben. Dieser kann auf den Seiten des SHGT oder unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.

Arbeitsheft 22

Für die Erstellung und Weitergabe der Berichte in diesem Kalenderjahr ist folgendes zu beachten:
2012 wird über das Jahr 2011 berichtet. Dabei gelten zum letzten Mal die Fristen und auszufüllenden Betriebsberichte nach der SüVO 2007!

Deshalb stehen alle Betriebsberichte der jeweiligen Anlagen 1, 2 und 3 zum Herunterladen zur Verfügung. Hinweise zur Nutzung diesen Betriebsberichte können als Datei heruntergeladen werden.

Die Betriebsberichtspflicht kann auch mit Hilfe einer Web-Anwendung online erfolgen.

Hier gelangen Sie zur Web-Anwendung: SüVO-Betriebsberichte-Online.

Die Erläuterungen zur Web-Anwendung stehen hier als Download zur Verfügung:

Erläuterungen zur Web-Anwendung SüVO-Betriebsbericht-Online  (PDF, 235KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Für die Protokollierung der Durchführung der Selbstüberwachung öffentlicher Kanalisationsanlagen und zugehöriger Bauwerke können fakultativ die rechts stehenden Musterprotokolle genutzt werden. Die Musterprotokolle dienen nicht nur der Dokumentation der Selbstüberwachung sondern parallel der Maßnahmen zu Verkehrs- und Arbeitssicherheit und sollen den Betreibern als Anregung und Arbeitshilfe dienen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon