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Thema : Abwasser

Lagebericht 2014

"Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein"

Letzte Aktualisierung: 24.06.2015

Die Europäische Gemeinschaft hat 1991 mit der EG-Kommunalabwasserrichtlinie einheitliche Anforderungen an die Abwasserbeseitigung in den Mitgliedstaaten festgelegt, um so die Gewässer vor Belastungen aus Abwassereinleitungen zu schützen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat im Juni 2015 den Lagebericht 2014 "Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein" vorgelegt. Ein solcher Lagebericht wird alle zwei Jahre veröffentlicht und der Europäischen Kommission zugeleitet. Mit den in der EG-Richtlinie festgelegten Anforderungen soll in den kommunalen Kläranlagen Europas eine Abwasserbehandlung auf hohem Reinigungsniveau gewährleistet werden; ein wichtiger Eckpfeiler der Gewässerschutzpolitik.

Das bedeutet unter anderem, dass seit 1998 das Abwasser aus größeren Kläranlagen vor dem Einleiten in ein Gewässer weitergehend behandelt werden muss. Darunter wird die Verminderung des Gehaltes an Kohlenstoffverbindungen sowie zusätzlich der Nährstoffe Phosphor und Stickstoff verstanden. Diese Vorgaben gelten für so genannte empfindliche Gebiete, in denen es zu einer Anreicherung des Wassers mit Nährstoffen sowie einem vermehrten Algenwachstum kommt. Dies führt zu einer unerwünschten Beeinträchtigung des biologischen Gleichgewichts und der Gewässerqualität. Alle Gewässer in Schleswig-Holstein sind als empfindliche Gebiete ausgewiesen.

Der Lagebericht dokumentiert den hohen Stand der Abwasserbeseitigung in Schleswig-Holstein. Eine sehr gute Basis wurde in der Vergangenheit durch das Phosphorsofort-, Dringlichkeits- und das Kläranlagen-Ausbauprogramm der Landesregierung geschaffen, in deren Rahmen die größeren Kläranlagen mit der besten verfügbaren Technologie zur Nährstoffminderung ausgestattet wurden.

Die seit 1991 in Schleswig-Holstein von den Maßnahmeträgern, in der Regel den Kommunen, getätigten Investitionen in Höhe von rund 1,792 Milliarden Euro sind unter anderem in die Ausstattung der Gemeinden mit Kanalisationen und einer weitergehenden Abwasserbehandlung zur Eliminierung von Phosphor und Stickstoff in den kommunalen Kläranlagen geflossen. Die Landesregierung und der Bund haben diese Maßnahmen mit mehr als 322 Millionen Euro gefördert. Zudem wurden vom Land zinsgünstige Darlehen in Höhe von rund 576 Millionen Euro gewährt. Die Anforderung der EG-Richtlinie, die Gesamtbelastung aus allen kommunalen Kläranlagen für die Parameter Phosphor und Stickstoff um mindestens 75% zu senken, erfüllt Schleswig-Holstein schon seit 1998. Die prozentuale Verringerung der Nährstoffbelastung liegt bei Stickstoff derzeit bei rund 88 % und bei Phosphor bei rund 94%.

Weiterhin positive Bilanz der Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein

Aufgrund der verbesserten Abwasserbehandlung hat sich in den vergangenen 19 Jahren die Verschmutzung der schleswig-holsteinischen Seen, Flüsse und der Küstengewässer in Nord- und Ostsee erheblich verringert. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht "Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein", den das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft zum Tag des Wassers am 22. März 2005 veröffentlicht hat.
Im Jahr 1988 waren das Massensterben von Seehunden in der Nordsee und die starke Vermehrung von Algen in der Ostsee Anlass für zahlreiche Programme zur Abwasserbehandlung. Heute sind in nahezu allen Gemeinden des Landes Kläranlagen und Abwasserleitungen vollständig ausgebaut. Die großen kommunalen Kläranlagen sind mit der besten zur Verfügung stehenden Technik zur Entfernung von Schadstoffen ausgerüstet.
Das Kanalnetz wurde um mehr als die Hälfte verlängert und umfasst jetzt 24.870 Kilometer. Insgesamt wurden seit 1988 über 2,1 Milliarden Euro in die Optimierung der Abwasseranlagen investiert.

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