Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren ist bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dem Einschreibverfahren (Immatrikulation) vorgeschaltet. Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn für diesen eine Zulassungszahl festgesetzt worden ist. Die Festsetzung einer Zulassungszahl erfolgt in Schleswig-Holstein durch Landesverordnung (Zulassungszahlenverordnung).

Mit der Festsetzung einer Zulassungszahl für einen Studiengang wird die Rechtsfolge ausgelöst, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber sich einem Auswahl- und Vergabeverfahren unterziehen muss. In diesem Verfahren ist es das Ziel des Studienbewerbers, einen Zulassungsbescheid für einen Studienplatz für einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule zu erhalten. Der Zulassungsbescheid ist Voraussetzung dafür, sich in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben zu können.

Wo muss ich mich bewerben, bei der von mir bevorzugten Hochschule oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehem. ZVS)?

Dies hängt davon ab, ob der von Ihnen gewünschte Studiengang in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist oder nicht. Zentral vergeben werden die Studienplätze in den Fächern Humanmedizin, Psychologie, Biologie mit dem Abschluss Diplom, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Ob Sie Ihre Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung oder direkt an die Hochschule zu richten haben, erfahren Sie auf der Homepage der Stiftung: www.hochschulstart.de .

Ist Ihr Studiengang nicht für das zentrale Verfahren vorgesehen, so können Sie sich nur bei Ihrer Wunschhochschule bewerben.

Allerdings befindet sich derzeit ein Verfahren in der Entwicklung, das eine einheitliche Administration von Zulassungsanträgen gewährleisten soll. Damit würde zukünftig eine einzige Bewerbung auch für mehrere Studienorte ausreichen. Vertreter von Hochschulen und Ländern verhandeln derzeit die Ausgestaltung dieses sog. „dialogorientierten Serviceverfahrens“. Es soll erstmals zum Wintersemester 2011/2012 Anwendung finden.

Bewerbungen von Bildungsausländern (§ 2 Vergabeverordnung ZVS) erfolgen immer bei der Hochschule.

Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren sind über die Studienberatungen der Hochschulen zu erhalten.



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