Studiengebühren und Studienbeiträge
Allgemeine Studiengebühren bzw. Studienbeiträge werden von den schleswig-holsteinischen Hochschulen nicht erhoben.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) bietet auf seiner Internetseite eine laufend aktualisierte Übersicht der Studienbeiträge/-gebühren in den Bundesländern. Die Übersichten des DSW geben Auskunft über Planungen allgemeiner Studiengebühren/-beiträge, existierende Langzeitstudiengebühren, Studienkonten und Verwaltungsgebühren (Verwaltungs-, Einschreibungs- und Rückmeldegebühren) in den Ländern und stellen die Details der Studiengebührenregelungen der Länder vergleichend dar.
Für bestimmte Dienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Verwaltungsgebühren und die Erstattung von Auslagen erheben (§ 41 HSG). Ob und in welcher Höhe ggf. Verwaltungsgebühren erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.
Für die Studierendenschaft der Hochschule und für das Studentenwerk Schleswig-Holstein werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags für das Studentenwerk beträgt derzeit 45,50 Euro pro Semester, ab dem Sommersemester 2012 53,00 Euro, die Höhe des Beitrags für die Studierendenschaft variiert zwischen den Hochschulen erheblich, weil die Höhe des Beitragsanteils für das Semesterticket insbesondere wegen der unterschiedlichen Geltungsbereiche der Semestertickets sehr unterschiedlich ist.