Ausländische Studienabschlüsse
und akademische Grade

Bewertung ausländischer Studienabschlüsse

Bei der Bewertung ausländischer Studienabschlüsse muss zunächst zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden werden.

Reglementierte Berufe

Ein Beruf wird als reglementiert bezeichnet, wenn der Besitz eines Abschlusses oder gewisser beruflicher Qualifikationen eine rechtlich notwendige Bedingung darstellt und die Berufsausübung grundsätzlich durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Dies betrifft vor allem Ingenieure, Lehrer, rechtsberatende Berufe, Architekten sowie Sozialpädagogen.

Für reglementierte Berufe erfolgt die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen über die in der Datenbank www.anabin.de aufgelisteten Zuständigen Stellen. Diese Datenbank wird von der für gutachterliche Stellungnahmen zuständigen „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZaB) in Bonn zur Verfügung gestellt.

Abweichend hiervon wenden Sie sich für den Bereich „Sozialpädagogik / Kindheitspädagogik“ bitte direkt an das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.

Nicht reglementierte Berufe

In nicht reglementierten Berufen liegt die Entscheidung über die Anerkennung Ihrer Qualifikation beim Arbeitgeber. Darüber hinaus kann Ihnen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf Antrag eine Bewertung Ihrer Qualifikation ausstellen.

Nähere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.

Führung ausländischer akademischer Grade und Titel

Deckblatt Führung ausländischer akademischer Grade in Schleswig-Holstein

Die Führung ausländischer akademischer Grade ist im schleswig-holsteinischen Hochschulgesetz geregelt.

Die Bestimmungen im Einzelnen mit Erläuterungen und weiteren Hinweisen sind in einer vom Wissenschaftsministerium veröffentlichten Schrift zusammengestellt. Sie kann nachfolgend heruntergeladen werden:

Die Führung ausländischer akademischer Grade in Schleswig-Holstein

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