Investitionsförderung (einzelbetrieblich)
Aktuell:
Mit dem Erlass vom 13.12.2011, veröffentlicht im Amtsblatt Schleswig-Holstein am 27.12.2011, wurde der vorübergehende Antragsannahmestopp aufgehoben und eine „Neufassung der Ergänzenden Grundsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft“ mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft gesetzt.
Die wichtigsten Änderungen in der der neuen Richtlinie:
- Zuschüsse werden nur an kleine und mittlere Unternehmen gewährt, deren zu fördernde Betriebsstätte im C-Fördergebiet (Kreis Ostholstein, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Dithmarschen, den westlichen Teil vom Kreis Steinburg sowie Teile der Städte Flensburg und Lübeck) der GRW liegen muss.
- Die Förderung von Großunternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Mindestsumme für förderfähige Investitionskosten wurde im gewerblichen Bereich bei Erweiterungen und Errichtungen auf 250 T€ und bei den Modernisierungsvorhaben auf 500 T€ erhöht.
Ergänzende Grundsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung (GA-Förderung) (PDF, 672 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Anlage „Übersicht über C- und D-Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA) sowie anerkannte Kur- und Erholungsorte im C- und D-Fördergebiet“ zur „Neufassung der Ergänzenden Grundsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft“ wurde aktualisiert:
Anlage GA-Fördergebiete (PDF, 286 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Historie:
Aufgrund der von der Landesregierung Schleswig-Holstein am 26. Mai 2010 erlassenen Sparbeschlüsse wurde sowohl im Hamburg-Rand-Programm als auch im Normalprogramm (für die sog. D-Fördergebiete) der einzelbetrieblichen Investitionsförderung ein Antragsannahmestopp zum 30.06.2010 erlassen.
Die Erlasse wurden im Amtsblatt Schleswig-Holstein Nr. 25 am 21.06.2010 veröffentlicht.
Erlass vom 09. Juni 2010: Wichtige Hinweise zur Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum (PDF, 39 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erlass vom 09. Juni 2010: Wichtige Hinweise zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung (PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ergänzend zu dem oben stehenden Antragsannahmestopp in den beiden Programmen hatte das Land beschlossen, auch für die sog. C-Fördergebiete (Kreis Ostholstein, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Dithmarschen, den westlichen Teil vom Kreis Steinburg sowie Teile der Städte Flensburg und Lübeck) einen vorübergehenden Antragsannahmestopp zum 01.April 2011 zu erlassen.
Der Erlass wurde im Amtsblatt Schleswig-Holstein Nr. 13 am 28.März 2010 veröffentlicht.
Erlass vorläufiger Antragsannahmestopp EBF 2011 (PDF, 75 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die oben stehenden Erlasse sind mit dem Erlass vom 13.12.2011 aufgehoben worden.
Zukunftsprogramm Wirtschaft, Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördergegenstand:
Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten; in Ausnahmefällen: Modernisierung/Rationalisierung; Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
Integriert ist das Sonderprogramm für die Modernisierung kleiner Beherbergungsbetriebe.
Hinweise:
Die Förderung erfolgt nur in bestimmten Regionen des Landes. Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen. Es wird empfohlen, vor Antragstellung das Beratungsangebot der Investitionsbank (s.u.) in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Download von Antragsvordrucken unter:
www.ib-sh.de/zuschuss-ga.
Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein:
Tel.: 0431 9905 3365
Fax: 0431 9905 6 3365
foerderlotse@ib-sh.de
www.ib-sh.de/foerderlotse
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