Innovationsförderung
1. Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation
Zielgruppe:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission werden bevorzugt gefördert.
Fördergegenstand:
Gefördert werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, welche die Schaffung und Sicherung zukunftsorientierter Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein erwarten lassen.
Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, die
- auf die erstmalige Anwendung besonders zukunftsträchtiger Technologien und die Realisierung von Technologieführerschaften ausgerichtet sind oder
- auf die erstmalige Umsetzung technischer Lösungen in international wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und die Erlangung der Marktführerschaft abzielen.
Gefördert werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Erlangung und Aufrechterhaltung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit einem FuE-Vorhaben entstehen.
Das gesamte Projektvolumen des Vorhabens soll in der Regel 150.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der experimentellen Entwicklung (einschließlich Pilot- und Demonstrationsvorhaben) und bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der industriellen Forschung.
- für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der experimentellen Entwicklung (einschließlich Pilot- und Demonstrationsvorhaben) und bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der industriellen Forschung.
- für alle übrigen Unternehmen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der experimentellen Entwicklung (einschließlich Pilot- und Demonstrationsvorhaben) und bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der industriellen Forschung.
Details zu dem Programm:
www.wtsh.de/wtsh/de/foerderung/programme/BFEI/index.php
Ansprechpartner / Kontakt:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24, 24103 Kiel
Andreas Fischer
Tel. (0431) 66 66 6 - 840
E-Mail: fischer@wtsh.de
www.wtsh.de
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2. Förderung von Forschung, Entwicklung und Technologietransfer
Zielgruppe:
Hochschulen, öffentliche, nicht gewinnorientierte Forschungs- und Transfereinrichtungen in Schleswig-Holstein sowie kleinere und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die per Kooperationsvereinbarung in Verbundprojekte eingebunden sind.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung, die
- die technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
- dem Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft dienen
oder - auf den Auf- und Ausbau der Forschungskompetenz von Hochschulen und Forschungseinrichtungen abzielen.
Ansprechpartner / Kontakt:
Für Vorhaben aus den Bereichen Life Science /Medizintechnik:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Sabine Thee
Lorentzendamm 24, 24103 Kiel
Tel.: (0431) 66666-848
Email: thee@wtsh.de
www.wtsh.de/wtsh/de/foerderung/programme/FET/index.php
Förderanträge aus dem Bereich der Life Sciences unterliegen ggf. einem gesonderten, kooperativ mit der norgenta GmbH wirksamen Abwicklungsverfahren.
norgenta GmbH
Dr. Kathrin Adlkofer
Falkenried 88
20251 Hamburg
Tel.: (040) 47196-411
www.norgenta.de
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Wolfgang-Dieter Glanz
Tel.: (0431) 988-4546
E-Mail: dieter.glanz@wimi.landsh.de
Ralf Hannemann
Tel.: (0431) 988-4650
E-Mail: ralf.hannemann@wimi.landsh.de
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3. Innovationsassistentenrichtlinie (IAR)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Neueinstellung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für Innovationsvorhaben oder Innovationsprozesse.
- Förderfähig sind Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen mit für die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse qualifizierendem Studienabschluss, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen soll.
- Förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die aufgrund der Stellenanforderungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, Innovationsvorhaben, Innovationsprozessen oder der Anwendung neuer Technologien den Einsatz von Hochschulabsolventinnen und –absolventen notwendig machen.
Hinweis:
Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung zum vom Unternehmen an die eingestellte Innovationsassistentin bzw. den eingestellten Innovationsassistenten zu leistenden Bruttoarbeitsentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Höhe der Zuwendung: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 € p. a..
Die Förderung beläuft sich auf höchstens 24 Monate.
Details zu dem Programm:
www.wtsh.de/foerderung/programme
Innovationsassistentenrichtlinie (IAR) (PDF, 29 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartner/Kontakt:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24, 24103 Kiel
Claudia Aschenbrenner
Tel. 0431/66 66 6-841
Email: aschenbrenner@wtsh.de
www.wtsh.de
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4. Einführung elektronischer Geschäftsprozesse "EEGP-Richtlinie"
Weitere Informationen
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5. Förderung von Umweltinnovationen (UI-Richtlinie)
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