Förderung der Ernährungswirtschaft
Förderprogramm zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirschaftlicher Erzeugnisse
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft sowie landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten.
Fördergegenstand:
Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der schleswig-holsteinischen Agrarwirtschaft. Dies kann insbesondere erreicht werden durch:
- Ausrichtung der Erzeugung an der voraussichtlichen Marktentwicklung oder Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verbesserung oder Rationalisierung der Vermarktungswege
- Verbesserung der Präsentation und Gestaltung der Erzeugnisse
- Anwendung innovativer Techniken
- Erhöhung der Verarbeitungstiefe
- Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen und der Qualität
- Sicherung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Schutz der Umwelt
Gefördert werden Investitionen zur Durchführung dieser Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent bis 25 Prozent zu den förderfähigen Investitionskosten.
Hinweis:
Das Antragsvolumen aus den vorliegenden Förderanträgen übersteigt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, daher wird mit sofortiger Wirkung ein Antragsannahmestopp erlassen. Förderanträge werden nicht mehr entgegen genommen.
Ansprechpartner:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Heinz Tiedemann
Tel.: 0431/988-5169,
E-Mail: heinz.tiedemann@mlur.landsh.de
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