Förderung der Ernährungswirtschaft

Förderprogramm zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirschaftlicher Erzeugnisse

Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft sowie landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten.

Fördergegenstand:

Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung der schleswig-holsteinischen Agrarwirtschaft. Dies kann insbesondere erreicht werden durch:

  • Ausrichtung der Erzeugung an der voraussichtlichen Marktentwicklung oder Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Verbesserung oder Rationalisierung der Vermarktungswege
  • Verbesserung der Präsentation und Gestaltung der Erzeugnisse
  • Anwendung innovativer Techniken
  • Erhöhung der Verarbeitungstiefe
  • Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen und der Qualität
  • Sicherung bestehender bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Schutz der Umwelt

Gefördert werden Investitionen zur Durchführung dieser Maßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent bis 25 Prozent  zu den förderfähigen Investitionskosten.

Hinweis:

Das Antragsvolumen aus den vorliegenden Förderanträgen übersteigt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, daher wird mit sofortiger Wirkung ein Antragsannahmestopp erlassen. Förderanträge werden nicht mehr entgegen genommen.

Ansprechpartner:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Heinz Tiedemann
Tel.: 0431/988-5169,
E-Mail: heinz.tiedemann@mlur.landsh.de



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