Förderung im Bereich Energie

Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse

Richtlinie zur Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse im ländlichen Raum durch das Land Schleswig-Holstein

Zielgruppe:
Träger öffentlicher Verwaltungen (Gemeinden, Kreise, Ämter, Zweckverbände); Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts

Fördergegenstand:
Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse und Biogas-Gemeinschaftsanlagen ohne oder in Verbindung mit der Errichtung von Wärmenetzen inkl. Hausanschlussleitungen, Netz- und Steuertechnik, Übergabestationen in Netz- und Anschlussstationen;
Peripherieaufwendungen (u.a. Lagerraum, Spezial- und Transportmaschinen, Pumplogistik bei Biomasseanlagen) in Verbindung mit Anlagen zur Nutzung von Biomasse und Biogas;
Maßnahmen und Vorhaben zur Brennstoffbeschaffung, -aufbereitung und -logistik in Verbindung mit Anlagen zur Nutzung von Biomasse und Biogas

Hinweis:
Gemeinsames Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Die Laufzeit der Förderrichtlinie wurde bis zum 31.12.2011 verlängert.

Ansprechpartner / Kontakt:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Energieagentur Erik Brauer
Tel.: (0431)9905-3660
E-Mail: erik.brauer@ib-sh.de

Förderprogramme
Klaus Meier
Tel.: (0431) 9905-3673
E-Mail: klaus.meier@ib-sh.de

Beratung der Energieagentur Schleswig-Holstein zum Thema Biomasse:
www.ib-sh.de/biomasse



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