Außenwirtschaftsförderung

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an mittelständische Unternehmen zur Förderung der Markterschließung im Ausland (Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie - AWR)

Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Schleswig-Holstein

Fördergegenstand:

  • Beteiligungen an Firmengemeinschaftsbüros außerhalb der Europäischen Union

Hinweis:
Details zu dem Programm sowie Download von Richtlinie und Antrag:
www.wtsh.de/wtsh/de/foerderung/programme/AWF/index.php

Es wird empfohlen, vor Antragstellung das Beratungsangebot zu nutzen.

Ansprechpartner / Kontakt:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer
Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Frau Iris Krigar,
Tel. (0431) 66 66 6 - 844
E-Mail: krigar@wtsh.de

www.wtsh.de

Ferner steht zur Beratung bei der Aufnahme von Aktivitäten auf fremden Märkten und zur Abfederung der besonderen Risiken und Lasten des Auslandsgeschäftes ein breit gefächertes Förderinstrumentarium zur Verfügung, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie federführend gestaltet wird.

Im Fokus der Förderung steht besonders die Unterstützung mittlerer und kleiner Unternehmen, deren personelle und materielle Basis für den Eintritt in internationale Märkte begrenzt ist.



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