Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das "Meister-BAföG"
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Wer sich als Handwerker oder Fachkraft beruflich weiter entwickeln will, muss seine berufliche Fortbildung nicht allein finanzieren. Gesetzlich geregelt ist die staatliche Förderung durch das Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG).
Das so genannte „Meister-BAföG“ wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und teils als Zuschuss, teils als Darlehen gezahlt. Gefördert werden prinzipiell alle Berufsbereiche, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft und unterliegt keiner Altersgrenze. Voraussetzung für die Förderung eines Fortbildungsabschlusses ist zum Beispiel. eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung. Darüber hinaus darf der Antragssteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).
Interessant für potenzielle Existenzgründer: Wer nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit wagt und Arbeitsplätze schafft, bekommt einen Teil des Darlehens erlassen.
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Antworten auf häuftig gestellte Fragen
Antworten auf Fragen, wie zum Beispiel "Welche Aufgabe hat die Aufstiegsförderung?", "Wer wird gefördert?" und "Wo und wann wird die Förderung beantragt?" sowie das aktuelle Faltblatt zum Meister-BAföG finden Sie hier zum Herunterladen:
Fragen und Antworten zum "Meister-BAföG" (PDF, 82 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Flyer "Das neu Meister-BAföG" (PDF, 128 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
In der neu aufgelegten Broschüre des BMBF finden Sie das Gesetz sowie Praxisbeispiele:
Das „Meister-BAföG“ – Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) (PDF, 761 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Zuständige Stelle in Schleswig-Holstein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr als zuständigem Fachministerium mit der Abwicklung des AFBG beauftragt. Sie bescheidet die eingehenden Anträge, dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen und Antragsunterlagen.
Die Antragsunterlagen finden Sie ebenfalls in der rechten Spalte dieser Seite zum Herunterladen.
Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie bitte an folgende Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Gartenstraße 9
24103 Kiel
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Sprechzeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 8 - 12 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 - 17 Uhr
Telefon-Nr.: 0431 / 9905 - 44 44
Fax-Nr.: 0431 / 9905 - 27 44
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Berufliche Fortbildung ermöglicht Hochschulzugang
Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen besitzen in Schleswig-Holstein eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die von der Landesregierung 2007 eingeführte Zugangsregelung für Meister wurde durch Änderung des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes (§ 39) ausgeweitet. Bisher wurde je nach Fortbildungabschluss ein fachgebundener oder allgemeiner Hochschulzugang ermöglicht. Die neue, erweiterte Regelung gilt seit dem 25. Februar 2011. Die Landesregierung will mit der Neuregelung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte die Durchlässigkeit der Bildungswege verbessern.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Mehr Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie im Wissenschaftsportal der Landesregierung.
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