Ausbildungsförderung und Ausbildungsprojekte
Azubi Mathias Brandstädter bei der EUROIMMUN AG in Lübeck
Zukunftsprogramm Arbeit
Das Zukunftsprogramm Arbeit, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Landesmitteln, kommunalen und privaten Mitteln finanziert wird, ist das Arbeitmarktprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein für die Jahre 2007-2013. Aus dem Zukunftsprogramm Arbeit werden unter anderem die folgenden Aktionen zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes und zur Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung gefördert:
Ausbildungsplatzakquisiteure
Inhalt: Förderung von zusätzlichen Akquisiteurinnen und Akquisiteuren bei Kammern und anderen Trägern mit folgendem Aufgabenspektrum:
- Akquisition von Ausbildungsplätzen, insbesondere in nicht oder nicht mehr ausbildenden Betrieben sowie Akquisition von Plätzen für die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ).
- Vermittlung/Hilfe bei der Auswahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.
- Hilfestellung für Betriebe in Ausbildungsfragen und begleitende Betreuung der Auszubildenden (Vermittlung ausbildungsbegleitender Maßnahmen).
Verfahren: Es wird ein Personalkostenzuschuss (ohne Personalgemeinkosten) gewährt. Sachkosten und sonstige Kosten sind vom Träger aufzubringen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Investitionsbank unter:
Förderung überbetriebliche Lehrlingsunterweisung B 2
Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
Inhalt: Mit diesem Programmpunkt fördert das Land Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen für
a) Altbewerberinnen und Altbewerber (Ausbildungsplatzsuchende mit maximal Hauptschulabschluss, die sich bis zum 30. September des Vorjahres oder frührer bei der Agentur für Arbeit vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben).
b) Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrechern sowie Auszubildende aus Insolvenzbetrieben, die eine Anschlussausbildung im bisherigen Beruf finden.
c) Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II haben.
Verfahren: Gewährt wird ein Zuschuss:
- in Höhe von 120,- Euro pro Monat für längstens 24 Monate für Jugendliche nach dem Programmpunkt a) und c)
- in Höhe von max. 1.440,- Euro pro Platz für Jugendliche nach dem Programmpunkt b)
Anträge auf eine Zuwendung können kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe stellen, die ausbildungsberechtigt sind. Der Ausbildungsplatz für die geförderten Jugendlichen muss im Vergleich zum Durchschnitt der letzen drei Jahre zusätzlich geschaffen werden. Förderanträge können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB), Postfach 11 28, 24100 Kiel, gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Ausbildung erfolgen. Grundlage für die Förderung sind die „Rahmenrichtlinie Prioritätenachse B“, sowie die „ergänzenden Förderkriterien B 1“, siehe unter:
Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze B 1
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Inhalt: Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für Lehrlinge
- in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr), die in kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.
- Zuwendungsempfänger können für die Träger der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sein
- Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den laufenden Ausgaben der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
Verfahren: Weitere Informationen bei der Investitionsbank unter :
Förderung Ausbildungsplatzakquisiteure.
Akquirierung von Ausbildungsplätzen in Migrantenbetrieben
Inhalt: Gefördert werden drei Ausbildungsplatzakquisiteure mit dem Ziel, das duale Ausbildungssystem in Migrantenbetrieben bekannt zu machen, Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Hilfestellung bei der erstmaligen Ausbildung zu leisten.
Verfahren: Interessierte Betriebe können sich an die IHK zu Kiel oder die Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein e.V. als Träger des Projekts wenden.
Türkische Gemeinde e.V.: www.tgsh.de
Regionale Ausbildungsbetreuung
Inhalt: Das Wirtschaftsministerium fördert ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen für Jugendliche in Konfliktsituationen während der Ausbildung mit der Zielsetzung, Ausbildungsabbrüche zu verhindern bzw. den Verbleib im dualen Ausbildungssystem zu gewährleisten.
Verfahren: Betriebe und Jugendliche können sich an die Beratungsstelle ihrer Region wenden. Weitere Informationen und die Standorte der Ausbildungsbetreuung unter:
www.ausbildungsbetreuung.de
Regionale Ausbildungsbetreuung
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Ausbildungsprojekte
Erprobungsmodell Kfz-Servicemechaniker
Inhalt: Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Erprobung des zweijährigen Berufs Kfz-Servicemechaniker/-in. Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die maximal einen Hauptschulabschluss erworben haben, einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen und nach erfolgreichem Abschluss den Durchstieg in die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker zu eröffnen
Verfahren: Die Landesregierung fördert den Durchstieg in die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker für Jugendliche, die ihre zweijährige Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "befriedigend" abgeschlossen haben und ihre Ausbildung im erstausbildenden Betrieb nicht fortsetzen können.
Förderung von Modellprojekten zur Steigerung der Ausbildungsqualität
Inhalt: Gefördert werden Projekte mit der Zielsetzung, die Ausbildungsqualität in den Betrieben und damit die Attraktivität der Berufe zu erhöhen. Denkbar ist beispielsweise die Förderung eines "Ausbilder-Coaching" oder die Förderung sog. "Lehrlingsbaustellen".
Verfahren: Projektanträge von Verbänden oder Innungen können unter folgender Adresse eingereicht werden:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Referat VII 60
Reventlouallee 2- 4
24105 Kiel
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