Verordnungen
Die oberste Wasserbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) kann gemäß § 85 a LWG zum Schutze der Gewässer durch Verordnung Vorschriften über die Selbstüberwachung erlassen. Die derzeitig gültige Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung SÜVO) vom 24. Januar 2007 legt den erforderlichen Mindestumfang fest, den der Betreiber einer Abwasseranlage zu erfüllen hat.
Weiterhin kann die oberste Wasserbehörde gemäß § 85 b LWG durch Verordnung Aufgaben bestimmen, die von der oberen Wasserbehörde (Landesamt für Natur und Umwelt) zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen sind.
Mit der Veröffentlichung der Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO) vom 16. Dezember 2003 und der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO) vom 26. Oktober 2007 hat das Ministerium von der Ermächtigung im § 85 b bereits zwei mal Gebrauch gemacht.
Selbstüberwachungsverordnung - SÜVO
Die aktuelle Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und von Abwassereinleitungen (SÜVO) wurde am 19. Dezember 2011 als Neufassung novelliert und ist am 23. Februar 2012 in Kraft getreten.
mehr lesen: SÜVO …
ZWVO
Die Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen ZWVO vom 16. Dezember 2003 ist am 30. Januar 2004 in Kraft getreten.
mehr lesen: ZWVO …
Zulassungsverordnung Fachkundige – ZFVO
Die "Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)" ist am 26. Oktober 2007 in Kraft getreten.
mehr lesen: ZFVO …