Abwasserleitungen und Abwasserkanäle
as auf befestigten Flächen anfallende Regenwasser und das Schmutzwasser wird in Abwasserleitungen und Abwasser-Kanalisationen abgeleitet. Der ordnungsgemäße Betrieb der im privaten Bereich verlaufenden Abwasserleitungen unterliegt der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Für die im öffentlichen Bereich liegenden Abwasser-Kanalisationen ist in der Regel die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde zuständig.
In Schleswig-Holstein wird das Abwasser überwiegend (rd. 94,6 %) im Trennsystem (je ein Rohr für das Schmutz- und das Regenwasser) gesammelt und abgeleitet. Im Übrigen besteht ein Mischwassersystem (ein Kanal für das gesamte Abwasser).
Das öffentliche Kanalnetz in Schleswig-Holstein, mit einer Gesamtlänge von über 23.632 Kilometern, wurde im Wesentlichen nach 1960 gebaut - rd. 49 % der Kanalisationen sind nicht älter als 20 Jahre. Es ist somit im Vergleich zum Bundesdurchschnitt als vergleichsweise jung einzustufen. Aus diesem Grund ist der Sanierungsbedarf geringer als in anderen Bundesländern.
Der größte Sanierungsbedarf besteht im Bereich der bereits vor dem 2. Weltkrieg vorhandenen Kanalisationen in den größeren Städten. Hier erfolgt in der Regel gleichzeitig ein Umbau im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen vom Mischsystem zum Trennsystem, um die Kläranlagen von Regenwassereinleitungen zu entlasten.
Es werden neben Freigefällekanälen auch Sonderentwässerungsverfahren zur Sammlung und Ableitung von Schmutzwasser eingesetzt. Hierunter fallen Druck- und Vakuumentwässerungssysteme. Sie finden überwiegend in dünner besiedelten Außenbereichen oder Gemeinden ohne ausreichend Geländegefälle und mit hohen Grundwasserständen Anwendung. Die Druckentwässerung wurde oft auch mit Freigefällekanalisationen kombiniert.
In Mischwasserkanalisationen können Regenentlastungsanlagen angeordnet werden, die ab einer bestimmten Abflussmenge stark verdünntes Abwasser (Regen - und Schmutzwasser) in der Regel ohne weitere Behandlung in ein Gewässer einleiten. Außerdem werden Fangbecken gebaut. Es handelt es sich dabei um Speicherbecken, die das überschüssige Mischwasser soweit wie möglich zurückhalten und es nach den Regenereignissen zeitlich verzögert den Kläranlagen zur Behandlung zuleiten (Regenüberlaufbecken).
Der Ausbau der Kanalisationen ist in Schleswig-Holstein weitestgehend abgeschlossen. In der Zukunft kommt es darauf an, den Bestand zu erhalten und bei Bedarf zu erneuern oder zu ergänzen. Dem ordnungsgemäßen Betrieb der Kanalisationen soll in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dazu sind Kanalinspektionen durchzuführen und nach der Schadensklassifizierung Pläne für anstehende Erhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen aufzustellen und umzusetzen. Nur auf diese Weise kann der Bestand erhalten und wo nötig, verbessert und die Kosten für die Gebührenzahlerinnen und -zahler langfristig in einer akzeptablen Höhe gehalten werden. Gleichzeitig gilt es, den Fremdwasseranfall (ungewollt in Schmutzwasserkanäle eindringendes Regen- und Grundwasser bzw. in Mischwasserkanäle eindringendes Grundwasser) zu minimieren, da dadurch u.a. die Abwasserreinigung erleichtert und verbessert wird.
Weitere Informationen:
Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bekanntmachungstext der DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" im Amtsblatt (Amtsbl. Schl.-H. S. 905) vom 05.10.2010 (PDF, 78 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Medien-Information des Landes Schleswig-Holstein vom 07.10.2010 (PDF, 71 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hintergrund-Information zu Grundstücksentwässerungsanlagen, die häusliches Abwasser ableiten (PDF, 90 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hintergrund-Information zu Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches / industrielles Abwasser ableiten (PDF, 101 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stand: 23.08.2011