Gewerbliche und industrielle Abwasserbeseitigung (Direkt- und Indirekteinleiter)

Unter industriellem und gewerblichem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Dazu gehören auch kommunalähnliche Abwässer, die biologisch gereinigt werden und Kühlwässer aus Kraftwerken sowie Spülwässer aus der Wasseraufbereitung.

Diese Abwässer können giftige, langlebige, anreicherbare, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Inhaltsstoffe enthalten, die als „gefährliche Stoffe“ bezeichnet werden und die technisch unter vertretbarem Aufwand nur dort entfernt werden können, wo sie anfallen.

Mengenmäßig wird in Schleswig-Holstein der größte Teil des gewerblichen und industriellen Abwassers über eine eigene Kläranlage in ein Gewässer eingeleitet (Direkteinleiter).

Die überwiegende Anzahl der Gewerbe- und Industriebetriebe leiten jedoch ihr Abwasser nach einer Vorbehandlung in eine kommunale Abwasseranlage (Indirekteinleiter) ein.

Direkteinleiter

Die Abwasserverordnung regelt die Abwasserbehandlung vor Einleitung in ein Gewässer (Direkteinleitung).

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Indirekteinleiter

Nach allgemeiner Definition handelt es sich bei jeder Einleitung des Abwassers in die öffentliche Kanalisation um eine Indirekteinleitung.

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Indirekteinleiterhandbuch

Das Indirekteinleiterhandbuch soll einerseits eine Hilfestellung für die betroffenen Betriebe und die zuständigen Behörden sein und andererseits eine Leitlinie für die Umsetzung der geltenden Vorschriften geben.

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