Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein
Im neuen Generalplan Küstenschutz wird, erstmals für Deutschland, das integrierte Küstenschutzmanagement (IKM) eingeführt.
Im neuen Generalplan Küstenschutz wird, erstmals für Deutschland, das integrierte Küstenschutzmanagement (IKM) eingeführt. IKM ist der dynamische und kontinuierliche Planungsprozess, durch welchen Entscheidungen zum Schutz der Menschen und ihrer Besitztümer gegenüber den Naturgefahren des Meeres getroffen werden. Sicherheit vor den Angriffen des Meeres ist das Ziel bzw. Leitbild, das IKM eine innovative Methode zur Zielerreichung. Es stellt in vier Punkten eine Weiterentwicklung des bisherigen Planungsverfahrens dar.
1) IKM betrachtet den Küstenschutz als räumliche Planungsaufgabe.
Insgesamt 3.722 km2 bzw. 24% der Landfläche von Schleswig-Holstein liegen weniger als 5 (Nordseeküste) bzw. 3 m (Ostseeküste) über dem Meeresspiegel. Ohne Küstenschutz könnten diese Küstenniederungen bei extremen Sturmhochwassern überflutet werden. Nutzungen wie Besiedlung, Landwirtschaft oder industrielle Produktion wurden hier erst durch den Küstenschutz ermöglicht bzw. können langfristig nur unter der Voraussetzung eines funktionierenden Küstenschutzes stattfinden. Der Küstenschutz hat somit eine räumliche und integrierende Wirkung.
2) IKM integriert andere Ansprüche an das Küstengebiet bereits frühzeitig und gebührend in die Entwicklungsziele für den Küstenschutz.
Durch die Integration anderer Ansprüche soll eine sozio-ökonomisch und ökologisch nachhaltige Entwicklung in den Küstenniederungen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Sicherheitsstandards gefördert werden. Zu diesem Zweck wurde ein Zielsystem für die Konzeption und Planung von Küstenschutzmaßnahmen bestehend aus Leitbild, Entwicklungszielen, Handlungszielen und Maßnahmen definiert. Die Ziele und Maßnahmen stellen eine möglichst weitgehende Annäherung an das Leitbild für den Küstenschutz nach Abwägung mit anderen Ansprüchen und unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen und physikalischen Rahmenbedingungen dar.
3) IKM beteiligt die Öffentlichkeit vermehrt am generellen Planungsprozess.
Neben einer parlamentarischen Beteiligung erfordern die heutigen gesellschaftlichen Wertvorstellungen zunehmend eine möglichst breite und frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit, insbesondere der unmittelbar Betroffenen, an Planungs- und Entscheidungsvorgängen. Obwohl im Rahmen der Planfeststellungsverfahren rechtsverbindliche Vorschriften zur Beteiligung der privaten und öffentlich-rechtlichen Betroffenen an größeren Einzelmaßnahmen existieren, wurden neue Verfahren untersucht und mit dem neuen Generalplan Küstenschutz eingeführt.
4) IKM berücksichtigt den Klimawandel und die Unsicherheiten verstärkt bei seiner Prognose.
Die Erforschung, Bewertung und Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen eines anthropogenen Klimawandels für die Sicherheit der Küstenbevölkerung stellt eine große Herausforderung an eine vorsorgliche und nachhaltige Küstenschutzplanung dar. In Folge dieses Klimawandels können auch wichtige Eingangsgrößen für die Planung im Küstenschutz wie Sturmtätigkeit, Tide und Meeresspiegelniveau beeinflußt werden. Das genaue Ausmaß dieser Änderungen kann derzeit nicht mit Sicherheit angegeben werden. Eine vorsorgliche Küstenschutzplanung muss daher Strategien enthalten, die - aufbauend auf eine umfassende Datengrundlage - eine schnelle und flexible Berücksichtigung von Änderungen in den natürlichen Rahmenbedingungen gewährleisten.
Durch Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften wurde das IKM-Konzept der Fachwelt präsentiert und eine sachliche und fruchtbare Diskussion angeregt. Ein Manuskript zum IKM steht unten als Download zur Verfügung (ca. 0,2 MB).
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