Küstenschutz im Land zwischen den Meeren

Ohne Maßnahmen des Küstenschutzes könnten die Küstenniederungen Schleswig-Holsteins bei jeder sehr schweren Sturmflut überflutet werden.

Küstenschutz ist der Schutz von Menschen und ihrer Sachwerte vor den zerstörerischen Angriffen des Meeres. Es wird unterschieden zwischen Hochwasserschutz (Schutz vor Meerwasserüberflutungen) und Erosionsschutz (Schutz gegen Uferrückgang und Erosion).

Übersichtskarte Schleswig-Holstein (Zum Vergrößern bitte Anklicken.) Übersichtskarte Schleswig-HolsteinÜbersichtskarte Schleswig-Holstein (Zum Vergrößern bitte Anklicken.)

Mit einer Küstenlänge von fast 1.200 km unterliegt Schleswig-Holstein - das Land zwischen den Meeren - in weiten Bereichen dem Einfluss der Nordsee und der Ostsee. Fast 25 Prozent der Landesfläche, das sind rund 3.700 km², zählen zu den so genannten überflutungsgefährdeten Küstenniederungen. In diesem Raum leben über 300.000 Menschen und sind Sachwerte in Höhe von 41 Milliarden Euro vorhanden. Etwa 123.000 Arbeitsplätze erzielen eine Bruttowertschöpfung in Höhe von ca. 8,5 Milliarden Euro jährlich.

Ohne Maßnahmen des Küstenschutzes könnten die Küstenniederungen Schleswig-Holsteins bei jeder sehr schweren Sturmflut überflutet werden. Nutzungen wie Besiedlung, Infrastruktur oder auch industrielle Produktion in diesen Regionen wurden somit erst durch den Küstenschutz ermöglicht bzw. können langfristig nur unter der Voraussetzung eines funktionierenden Küstenschutzes stattfinden.

Für die schleswig-holsteinische Landesregierung hat der Küstenschutz eine übergeordnete Bedeutung. Seit 1962 wurden in Schleswig-Holstein rund 2,5 Mrd. Euro für den Küstenschutz ausgegeben. In den letzten 10 Jahren waren dies durchschnittlich 50 Mio. Euro pro Jahr. Der Erfolg zeigt sich daran, dass seit 1962 weder Menschenleben noch größere Sachverluste durch Sturmfluten zu beklagen sind. Durch den künftigen Meeresspiegelanstieg - erwartet werden etwa 50 cm bis zum Jahre 2100 - werden die Meeresangriffe auf die schleswig-holsteinischen Küsten stetig zunehmen. Gleichzeitig werden immer mehr Werte in den Küstenniederungen geschaffen. Dies führt zu Risikoerhöhungen, denen im Rahmen einer vorsorglichen Planung zu begegnen ist. Der Küstenschutz wird somit niemals enden.

Vertiefende Informationen darüber, wie sich das Land Schleswig-Holstein dieser ständigen Herausforderung stellt, werden nachfolgend über Links (Fett) bereitgestellt:

Grundlage für den Küstenschutz ist der Generalplan Küstenschutz - integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein. Der Generalplan wurde am 18. Dezember 2001 nach einer umfassenden öffentlichen Beteiligung vom Kabinett verabschiedet. Er löst den alten Generalplan Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz aus dem Jahre 1963 ab, der bis zum Jahre 2000 Gültigkeit hatte.

Im Jahre 1999 wurde der Beirat Integriertes Küstenschutzmanagement (BIK) gegründet, der seitdem unter dem Vorsitz des zuständigen Ministers zweimal jährlich tagt. Der BIK dient der Beteiligung der privaten und öffentlich-rechtlichen Betroffenen an dem generellen Planungsprozess des Küstenschutzes. Vertreten im BIK sind alle für den Küstenschutz wesentlichen Ansprechpartner.

Enthalten im Generalplan Küstenschutz sind Überlegungen zum Risikomanagement. Risiko im Küstenschutz ist das Produkt aus der Versagenswahrscheinlichkeit von Küstenschutzanlagen (z. B. Deichbruch) und dem Schadenspotenzial (was wird beim Deichbruch geschädigt). Risiko ist also ein Maß für die Empfindlichkeit eines Gebietes gegen Schäden. Aufgabe des Küstenschutzes ist es, die Risiken in den Küstenniederungen so gering wie möglich zu halten bzw. zu minimieren.

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