Beirat Integriertes Küstenschutzmanagement
Der Beirat dient der Beteiligung der privaten und öffentlich-rechtlichen Betroffenen an dem generellen Planungsprozess des Küstenschutzes.
Partizipatorische Planung zielt darauf ab, die Meinungen, Kompetenzen und Wünsche aller relevanten Interessenten durch gemeinschaftliche Mitwirkung in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Mitwirkung führt zu Engagement und geteilter Verantwortung, trägt zu der Erkennung der wirklichen Fragen bei und führt häufig zu besser umsetzbaren Lösungen und einer erhöhten Akzeptanz.
Im Innenministerium Schleswig-Holstein ist im Jahre 1999 der Beirat Integriertes Küstenschutzmanagement - BIK errichtet worden. Der BIK dient der Beteiligung der privaten und öffentlich-rechtlichen Betroffenen an dem generellen Planungsprozess des Küstenschutzes. Größere Einzelmaßnahmen können ebenfalls erörtert werden. Der Beirat ist ein Gremium, in dem küstenschutz- fachliche Belange unter weitgehender Öffnung für andere Belange diskutiert werden. Er hat eine beratende Funktion. Der Beirat setzt sich aus den folgenden für den Küstenschutz wesentlichen Ansprechpartnern zusammen:
- Schleswig-Holsteinischer Landkreistag (2 Vertreter),
- Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (3),
- Städteverband Schleswig-Holstein (2),
- Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (3),
- Marschenverband (3),
- Landschaftszweckverband Sylt (1),
- Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. (3),
- BUND Schleswig-Holstein e.V. (1),
- schleswig-holsteinische Natur- und Umweltschutzverwaltung (2) und
- schleswig-holsteinische Küstenschutzverwaltung (7).
Die Mitglieder werden von ihren jeweiligen Institutionen namentlich bestimmt und von der/dem für den Küstenschutz zuständigen Minister/in in den Beirat berufen. Unter dem Vorsitz der Ministerin / des Ministers tagt der BIK regulär zweimal pro Jahr.