Downloadsammlung

Zeitplan

  • Übersicht Zeit-Aufgabenplan

    StatusArtikel WRRLFristen
    Inkrafttreten2412/2000
    Rechtliche Umsetzung
    Erlass der Rechtsvorschriften2312/2003
    Benennung der zuständigen Behörden gegenüber EU3 (8)6/2004
    Bestandsaufnahme
    Analyse der Merkmale eines Flußgebiets5 (1)12/2004
    Verzeichnis der Schutzgebiete6 (1)12/2004
    Überwachungsprogramme
    Aufstellung und Umsetzung812/2006
    Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
    Aufstellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans
    mit dem Maßnahmenprogramms
    13 (6)12/2009
    Information und Anhörung der Öffentlichkeit
    Zeitplan und Arbeitsprogramm14 (1a)12/2006
    Entwürfe des Bewirtschaftungsplans14 (1c)12/2008
    Zielerreichung
    Guter Zustand der Gewässer bzw. gutes ökologisches Potenzial4 (1a)12/2015
  • Zeitplan für die formale Öffentlichkeitsbeteiligung

    Fristen für die formale Beteiligung der Öffentlichkeit
    Auf der Grundlage von Artikel 14 EG-WRRL über die formale Einbindung der Bevölkerung in die
    Planung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten hat sich Schleswig-Holstein
    den folgenden detaillierten Zeitplan gegeben.

    Das Konsultationsverfahren wird sich auf öffentliche Veranstaltungen, Print- und
    Internetveröffentlichungen stützen.
    AufgabeFrist
    Veröffentlichung des Arbeitsprogramms für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans,
    einschließlich eines Zeitplans
    22. Dezember 2006
    Stellungnahme der Öffentlichkeit zum Arbeitsprogramm und zum Zeitplan30. Juni 2007
    Abgestimmter Zeitplan Arbeitsprogramm30. November 2007
    Veröffentlichung eines Überblicks über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen22. Dezember 2007
    Stellungnahme der Öffentlichkeit zu den Wichtigsten Bewirtschaftungsfragen31. Oktober 2008
    Abgestimmte Veröffentlichung Der wichtigsten Bewirtschaftungsfragen30. November 2008
    Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete30. Juni 2008
    (30. November 2008 für
    die Gesamtelbe)
    Stellungnahme der Öffentlichkeit zum Entwurf der Bewirtschaftungspläne30. Juni 2009
    Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne30. September 2009
    Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne30. September 2009
    (22. Dezember 2009 für
    die Gesamtelbe)

Vorbereitung der Umsetzung in Schleswig-Holstein

Bericht des Umweltministeriums "Einheitliche europäische Gewässerschutzpolitik" (2002)

Im Hinblick auf die hohe Besiedlungsdichte, die intensive Landbewirtschaftung und die vielfältige Nutzung der Gewässer in Deutschland ist von vorn herein klar: Die Verwirklichung dieser neuen Ziele wird den Bundesländern erhebliche Anstrengungen abverlangen. Voraussichtlich wird nur ein Teil der Gewässer innerhalb der vorgegebenen Fristen in einen naturnahen ökologischen Zustand überführt werden können.

Im Vorfeld der Umsetzungsarbeiten hat das Umweltministerium die derzeit vorhandenen Datengrundlagen für Schleswig-Holstein analysiert: Vorhandene Defizite wurden der Gewässerbeschaffenheit gegenüber abgeschätzt und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorgeschlagen. Außerdem wurden die rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung dargestellt und eine erste Kostenschätzung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Schlussbericht zusammengefasst worden.
Inhalte: Anforderungen der WRRL

  • Umsetzungsaktivitäten auf verschiedenen Ebenen
  • Rechtliche und organisatorische Umsetzung
  • Fachliche Umsetzung
  • Defizite und Zielerreichungsgrad
  • Handlungsvorgaben
  • Personelle und finanzielle Auswirkungen
Downloads

Rechtslage

EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Fassung vom 23.10.2000 wurde, nach vorheriger Zustimmung durch das EU-Parlament im September 2000 vom EU-Ministerrat beschlossen. Am 22.12.2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell in Kraft getreten.

Neu sind u.a. die Forderung des "guten Zustandes" für alle Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer). Der Zustand der oberirdischen Gewässer ist nach biologischen, hydromorphologischen und chemischen Kriterien zu beurteilen. Zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot und die Forderung einer Trendumkehr bei Grundwasserbelastungen.

Berichte an die EU-Kommission über die zuständigen Behörden für die WRRL-Umsetzung (2004)

Berichte zur Bestandsaufnahme

Landesinterne Berichte zur Bestandsaufnahme der Gewässer (2004)

Flussgebietseinheit Eider (C-Bericht)

Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.

Flussgebietseinheit Schlei/Trave (C-Bericht)

Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.

Teileinzugsgebiet Elbe (C- Bericht)

Der C-Bericht stellt die Ergebnisse der landesinternen Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers dar. Es handelt sich um eine bis Ende 2003 durchgeführte detaillierte Analyse der verschiedenen Belastungen, die auf die schleswig-holsteinischen Gewässer einwirken. Auf der Grundlage des C-Berichtes wurde der bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegenden Bericht erstellt.

Berichte an die EU-Kommission zur Bestandsaufnahme (2005)

Flussgebietseinheit Eider

Der Bericht nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers wird bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorgelegt.

Anhang 1
Anhang 2
Flussgebietseinheit Schlei/Trave

Der Bericht nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers wird bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorgelegt.

Anhang 1

Anhang 2

Koordinierungsraum Tideelbe

Der nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegende Bericht über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist einen das gesamte Elbeeinzugsgebiet umfassenden A-Bericht und in Teilberichte für jeden Koordinierungsraum (B-Berichte) untergliedert. Schleswig-Holstein liegt in Koordinierungsraum Tideelbe.

Anhänge

Koordinierungsraum Elbe

Der nach Artikel 5 und 15 Abs. 2 der WRRL bis zum 22.03.2005 der EU-Kommission vorzulegende Bericht über die Bestandsaufnahme und Erstbewertung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist einen das gesamte Elbeeinzugsgebiet umfassenden A-Bericht und in Teilberichte für jeden Koordinierungsraum (B-Berichte) untergliedert. Hier ist der nationale A-Bericht für die Bundesrepublik Deutschland eingestellt. Er wurde wörtlich in den internationalen A-Bericht (extern) für das gesamte Flusseinzugsgebiet übernommen.

Anhänge

Überwachungsprogramme

Flussgebietseinheit Eider

Flussgebietseinheit Elbe

Flussgebietseinheit Schlei/Trave

Methodenhandbuch SH

Erläuterungen zur Umsetzung der WRRL

Anhörungen 2006 / 2007

Weitere Dokumente zur Wasserwirtschaft

Bilanz der Abwasserbehandlung

Aufgrund der verbesserten Abwasserbehandlung hat sich in den vergangenen 17 Jahren die Verschmutzung der schleswig-holsteinischen Seen, Flüsse und der Küstengewässer in Nord- und Ostsee erheblich verringert. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht "Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein", den das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft zum Tag des Wassers am 22. März 2005 veröffentlicht hat.

Im Jahr 1988 waren das Massensterben von Seehunden in der Nordsee und die starke Vermehrung von Algen in der Ostsee Anlass für zahlreiche Programme zur Abwasserbehandlung. Heute sind in nahezu allen Gemeinden des Landes Kläranlagen und Abwasserleitungen vollständig ausgebaut. Die großen kommunalen Kläranlagen sind mit der besten zur Verfügung stehenden Technik zur Entfernung von Schadstoffen ausgerüstet.

Das Kanalnetz wurde um mehr als die Hälfte verlängert und umfasst jetzt 22.282 Kilometer.

Insgesamt wurden seit 1988 nahezu 1,8 Milliarden Euro in die Optimierung der Abwasseranlagen investiert.

Downloads

Zusatzinformationen

Kontakt




Diese Seite: