Strategische Umweltprüfung der WRRL-Maßnahmenprogramme
Bei der Aufstellung der WRRL-Maßnahmenprogramme war eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Aufgabe einer SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen.
Dabei sind die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genannten Schutzgüter:
- Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- einschließlich etwaiger Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern zu betrachten.
Im Gegensatz zu den bekannten Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu konkreten Einzelmaßnahmen geht es bei der SUP um die Gesamtwirkung eines Plans, hier der WRRL-Maßnahmenprogramme, also um die Summe sämtlicher negativer und positiver Auswirkungen.
Der erste für die an der Umsetzung der WRRL beteiligten Behörden und Verbände relevante Verfahrensschritt war die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die zu erstellenden Umweltberichte (sog. "Scoping").
Nach endgültiger Festlegung des Untersuchungsrahmens wurde im Laufe des Jahres 2008 von der Flussgebietsbehörde ein Umweltbericht zu jedem Maßnahmenprogramm erstellt, in dem die für die SUP notwendigen Inhalte gebündelt dokumentiert sind.
Ergebnisse der Umweltprüfungen
Wegen der Zielsetzung des Maßnahmenprogramms, eine ökologische Verbesserung der Gewässer zu erreichen, ergeben sich weitestgehend positive Auswirkungen auf die Umweltgüter menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
Als potenziell negative Umweltauswirkungen durch die Umsetzung der Maßnahmenprogramme nach WRRL wurden der Verbrauch von Flächen bei Ausbaumaßnahmen von Kläranlagen und mögliche Beeinträchtigungen des Schutzes von Bodendenkmälern identifiziert.
Anhörung zur strategischen Umweltprüfung
Die Ergebnisse der Umweltprüfung müssen laut UVP-Gesetz gemeinsam mit dem Entwurf der Maßnahmenprogramme zur Anhörung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Die Auslegung der SUP-Umweltberichte und der Maßnahmenprogramme erfolgte an denselben Orten und für dieselben Zeiträume wie bei den Bewirtschaftungsplänen.
Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durch die Flussgebietsbehörden die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde im weiteren Verfahren zur Aufstellung der Maßnahmenprogramme berücksichtigt.
Zur Bekanntgabe des angenommenen Maßnahmenprogramms gehört eine zusammenfassende Umwelterklärung, die die Berücksichtigung des Umweltberichtes einschließlich der Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit sowie die Darlegung der Auswahlgründe für das Maßnahmenprogramm erläutert. Die zusammenfassenden Umwelterklärungen bilden also den Abschluss der Verfahren zur Strategischen Umweltprüfung.