Kurzdarstellung Maßnahmenprogramme
Die Seiten dieser Rubrik geben eine kurze Einführung in die wesentlichen Inhalte der Maßnahmenprogramme nach Art. 11 WRRL.
Die folgenden Seiten informieren über
- die wesentlichen Maßnahmenschwerpunkte
- überregionale Ziele bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme
- die Prioritätensetzung bei der Maßnahmenauswahl
- beispielhafte Maßnahmen
- die Förderung laufender Maßnahmen
- Maßnahmen zum Grundwasserschutz.
In den Maßnahmenprogrammen der schleswig-holsteinischen Flussgebietseinheiten sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper vorgesehen. Diese Maßnahmen wurden, wenn es erforderlich war, länderübergreifend abgestimmt. Sie sind für das Erreichen der Umweltziele erforderlich und sollen bis 2015 umgesetzt werden.
Die Grundlage für die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms bilden die in der WRRL genannten europäischen Richtlinien und die Wassergesetze des Bundes und der Länder. Diese so genannten "grundlegenden Maßnahmen" beinhalten die Mindestanforderungen an den Gewässerschutz und die Gewässerentwicklung, reichen wegen der neuen ökologischen Zielsetzungen aber nicht aus, um die Umweltziele der WRRL zu erreichen. Daher werden auch „ergänzende Maßnahmen“ ergriffen.
Die Maßnahmenprogramme basieren auf einem von der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeiteten standardisierten Katalog der Maßnahmentypen. In diesem Katalog sind 99 konkret umsetzungsorientierte Maßnahmentypen enthalten und 8 weitere konzeptionelle Maßnahmen. Jeder signifikanten Belastung aus dem Anhang II der WRRL sind spezielle Maßnahmen zugeordnet, die Verbesserungen des Zustands bewirken. Die Maßnahmenplanung erfolgt auf Ebene der Wasserkörper, wird aber für die Darstellung in den Maßnahmenprogrammen zu Planungseinheiten aggregiert.
Maßnahmenschwerpunkte
In Bezug auf Oberflächengewässer liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Reduzierung hydromorphologischer Belastungen. Hierzu zählen Maßnahmen wie z.B. das Herstellen der Durchgängigkeit an Querbauwerken und wasserbaulichen Anlagen sowie die Verbesserung der Strukturen der Gewässer und ihrer Uferbereiche.
mehr lesen: Schwerpunkte …
Überregionale Ziele
Die überregionalen, auf ganze Flussgebietseinheiten bezogenen Bewirtschaftungsplanungen bilden das Kernstück der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
mehr lesen: Überregionale Ziele …
Vorgezogene Maßnahmen
Schleswig-Holstein hat bereits vor der endgültigen Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne "vorgezogene Maßnahmen" in Angriff genommen.
mehr lesen: Vorgezogene Maßnahmen …
Maßnahmendatenbank Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wurde eine zentrale Maßnahmendatenbank durch die Wasserwirtschaft aufgebaut, um die in den Arbeitsgruppen des Landes im Zuge der Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie geplanten Maßnahmen zu erfassen und für die Berichterstattung zum 1. Maßnahmenprogramm aufzubereiten.
mehr lesen: Maßnahmendatenbank …
Maßnahmen zum Grundwasserschutz
Nach den Ergebnissen der Bestandsanalyse und der Validierung des Grundwasserzustandes in Schleswig-Holstein sind ca. die Hälfte der Grundwasserkörper (etwa 450.000 ha) als gefährdet einzustufen, die von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Ziele zu erfüllen.
mehr lesen: Grundwasserschutz …
Kosten und Finanzierung der Maßnahmen
Für Gewässerschutzmaßnahmen sind bereits vor Einführung der WRRL erhebliche Investitionen getätigt worden.
mehr lesen: Finanzierung …