Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Forderung der Wasserrahmenrichtlinie nach breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Schleswig-Holstein durch 3 Flussgebietsbeiräte und 34 Arbeitsgruppen in den Bearbeitungsgebieten umgesetzt. Wichtige gesellschaftliche Interessenvertreter sind so fortlaufend in den Planungsprozess eingebunden.

Innerhalb der drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein wurden Arbeitsgruppen in 34 Bearbeitungsgebieten gebildet, um die unterschiedlichen Erwartungen und Interessen, die etwa in dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes und zum Beispiel der Landwirtschaft an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt werden, in Einklang zu bringen.

Die Federführung der Arbeitsgruppen liegt bei den in Schleswig-Holstein traditionell sehr bedeutsamen Wasser- und Bodenverbänden, die eigens für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 34 neue Gebietsverbände gegründet haben.

Formale Anhörung der Öffentlichkeit

Gemäß Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt eine formale Anhörung der Öffentlichkeit in drei Phasen. In Schleswig-Holstein schließt sich das formale Anhörungsverfahren zwanglos an das bisherige Beteiligungsmodell an. Erläuterungen zu den Anhörungen.

Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Neben der formalen Einbindung hat das Umweltministerium seit 2001 zur Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen über die Ziele und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Vielzahl größerer Veranstaltungen durchgeführt, an denen mehrere tausend Interessierte teilnahmen. Darüber hinaus wurde diese Internetplattformeingerichtet, mit der über den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein informiert wird. Ein breites Spektrum an Broschüren für die breite und die Fachöffentlichkeit wurde inzwischen herausgegeben, Medien-Events, Schul- und Mitmachaktionen wecken das Interesse an einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema.

Flussgebietsbeiräte

Für die drei Flussgebietseinheiten wurde jeweils ein Flussgebietsbeirat eingerichtet, der den Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie begleitet.

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Zeitplan für die formale Beteiligung der Öffentlichkeit

Auf der Grundlage von Artikel 14 EG-WRRL über die formale Einbindung der Bevölkerung in die Planung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten hat sich Schleswig-Holstein den folgenden detaillierten Zeitplan gegeben.

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Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Ihre Gewässer, Ihre Ideen, Ihr Engagement

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Arbeitsgruppen

Die drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein sind insgesamt in 34 naturräumlich definierte Bearbeitungsgebiete gegliedert. Hier wirken alle auf der lokalen Ebene berufenen Körperschaften und Behörden sowie Interessenverbände und Organisationen in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen zusammen.

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Anhörung der Öffentlichkeit zu den Bewirtschaftungsplänen

Mit der an die Allgemeinheit gerichteten Anhörung zum Entwurf der WRRL-Bewirtschaftungspläne erhielten die nicht unmittelbar an der Maßnahmenplanung beteiligte Öffentlichkeit und die möglicherweise Betroffenen vom 22.12.2008 bis zum 22.06.2009 Gelegenheit, ihre Vorstellungen dazu einzubringen und z. B. andere als die geplanten Maßnahmen vorzuschlagen.

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