Planungsräume in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der WRRL geschieht in Flussgebietseinheiten (FGE).

Aufgrund der geographischen Situation in Schleswig-Holstein ist die Bildung von drei Flussgebietseinheiten erforderlich: Elbe, Eider und Schlei-Trave.

Die Flussgebietseinheiten sind zu groß, um die erforderliche Beteiligung der Betroffenen vor Ort sicherzustellen, so dass innerhalb jeder Flussgebietseinheit eine weitere Bearbeitungsebene eingerichtet wurde. Innerhalb der drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein wurden darum Arbeitsgruppen in 34 Bearbeitungsgebieten gebildet, um die unterschiedlichen Erwartungen und Interessen, die etwa in dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes und zum Beispiel der Landwirtschaft an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt werden, in Einklang zu bringen.

Flussgebietseinheiten

Aufgrund der geographischen Situation in Schleswig-Holstein ist die Bildung von drei Flussgebietseinheiten erforderlich: Der mittlere und südliche Landesteil bis in den Bereich des Nord-Ostsee-Kanals gehört zu der internationalen bis nach Tschechien reichenden Flussgebietseinheit Elbe, der nordwestliche Landesteil der Flüsse, die in die Nordsee entwässern, wird der Flussgebietseinheit Eider und der östliche Landesteil, in dem die Flüsse in die Ostsee münden, der Flussgebietseinheit Schlei-Trave zugeordnet.

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Bearbeitungsgebiete

Die Landesfläche Schleswig-Holsteins liegt in drei Flussgebietseinheiten. Sie wurden in insgesamt 34 naturräumlich gegliederte Bearbeitungsgebiete unterteilt.

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