Organisation
Der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine klare Aufgabenverteilung. Alle Beteiligten, vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Flussgebietsbehörde bis hin zu den unmittelbar für die Gewässer verantwortlichen Behörden und Verbänden arbeiten unter einer verbindenden Projektstruktur zusammen. Damit werden eine gute gegenseitige Information, ein in der Sache gemeinsames Vorgehen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erreicht.
Mehr erfahren Sie über die folgende Tabelle:
Regionale Teilprojekte
Die Wasserrahmenrichtlinie wird in Schleswig-Holstein in drei regionalen Teilprojekten umgesetzt. Denn die Landesfläche Schleswig-Holsteins liegt in drei Flussgebietseinheiten, für die jeweils eigene Bestandsaufnahmen, Monitoringprogramme, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen und umzusetzen sind.
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Teilprojekt technische und naturwissenschaftliche Grundlagen
im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) und im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN)
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Kooperationspartner
Rund 50 Institutionen sind von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mehr oder weniger betroffen und werden von der Landesregierung regelmäßig informiert. Dazu dienen unter anderem die drei Flussgebietsbeiräte Eider, Schlei/Trave und Elbe, zu denen halbjährlich eingeladen wird.
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Arbeitsgruppen
Die drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein sind insgesamt in 34 naturräumlich definierte Bearbeitungsgebiete gegliedert. Hier wirken alle auf der lokalen Ebene berufenen Körperschaften und Behörden sowie Interessenverbände und Organisationen in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen zusammen.
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