Organisation

Der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine klare Aufgabenverteilung. Alle Beteiligten, vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Flussgebietsbehörde bis hin zu den unmittelbar für die Gewässer verantwortlichen Behörden und Verbänden arbeiten unter einer verbindenden Projektstruktur zusammen. Damit werden eine gute gegenseitige Information, ein in der Sache gemeinsames Vorgehen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erreicht.

Mehr erfahren Sie über die folgende Tabelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)
Gesamtsteuerung, Koordinierung, Berichterstattung an die EU
LLUR Flussgebietseinheit Eider
Teilprojektleitung MLUR
Flussgebietseinheit Schlei/Trave
Teilprojektleitung MLUR
Flussgebietseinheit Elbe
Teilprojektleitung MLUR
Beteiligte Landesverbände und Institutionen
Abstimmung, Mitwirkung
LKN
Arbeitsgruppen
von 9 Bearbeitungsgebieten
Federführung:
Wasser- und Bodenverbände
Arbeitsgruppen
von 12 Bearbeitungsgebieten
Federführung:
Wasser- und Bodenverbände
Arbeitsgruppen
von 13 Bearbeitungsgebieten
Federführung:
Wasser- und Bodenverbände
Kooperationspartner

Projekt EG-Wasserrahmenrichtlinie

Das Projekt zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist in der Abteilung "Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz" des MLUR angesiedelt.

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Regionale Teilprojekte

Die Wasserrahmenrichtlinie wird in Schleswig-Holstein in drei regionalen Teilprojekten umgesetzt. Denn die Landesfläche Schleswig-Holsteins liegt in drei Flussgebietseinheiten, für die jeweils eigene Bestandsaufnahmen, Monitoringprogramme, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen und umzusetzen sind.

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Teilprojekt technische und naturwissenschaftliche Grundlagen

im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) und im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN)

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Kooperationspartner

Rund 50 Institutionen sind von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mehr oder weniger betroffen und werden von der Landesregierung regelmäßig informiert. Dazu dienen unter anderem die drei Flussgebietsbeiräte Eider, Schlei/Trave und Elbe, zu denen halbjährlich eingeladen wird.

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Arbeitsgruppen

Die drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein sind insgesamt in 34 naturräumlich definierte Bearbeitungsgebiete gegliedert. Hier wirken alle auf der lokalen Ebene berufenen Körperschaften und Behörden sowie Interessenverbände und Organisationen in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen zusammen.

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