Aufgaben und Zeitplan

Für die Umsetzung gibt die WRRL einen straffen zeitlichen Ablauf vor. Spätestens im Jahre 2003 hatten die Mitgliedstaaten die Richtlinie durch den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in nationales Recht umzusetzen. Danach sollten alle Gewässer bis 2004 einer Bestandsaufnahme und Erstbewertung unterzogen werden. Bis 2006 verlangt die Richtlinie die Aufstellung von Überwachungsprogrammen. Unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit werden bis 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme verabschiedet, die bis 2015 Erfolge zeigen müssen.

Zeitplan zur Umsetzung der WRRL

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