Ziele und Anforderungen
Um Gewässer nachhaltig zu schützen, reichen zukünftig wenige bestimmte Maßnahmen – wie z. die Abwasserreinigung – nicht mehr aus. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet daher die Mitgliedsländer, für jedes Einzugsgebiet spezifische Managementpläne zu erstellen, um Bäche, Flüsse, Seen und Küsten als funktionsfähige Ökosysteme zu erhalten und einen nachhaltigen Schutz der Ressource Wasser sicherzustellen.
Das bedeutet konkret:
- strenger Schutz noch intakter Wasserlebensräume ("Verschlechterungsverbot")
- Renaturierung von ausgebauten Gewässerabschnitten
- Verminderung von flächenhaften Nähr- und Schadstoffeinträgen
Für die Umsetzung gibt die WRRL einen straffen Zeitplan vor.
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
Nach der Wasserrahmenrichtlinie sind für alle Gewässer Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 22.12.2009 aufzustellen und bis 2015 umzusetzen.
Ein Bewirtschaftungsplan enthält neben einer Beschreibung des Flussgebietes eine Zusammenfassung aller wesentlichen Belastungen, der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele und eine Darstellung der wirtschaftlichen Analyse.
In den Maßnahmenprogrammen wird festgelegt, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für jedes Gewässer verwirklicht werden sollen.