Artenschutzrechtliche Prüfung
Mit den Vorschriften des § 44 schafft das Bundesnaturschutzgesetz Vorgaben zum Schutz besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflanzenarten. Artenschutzrechtliche Belange sind nach speziellen Vorschriften zu prüfen. Bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Populationen und Individuen sind dabei bereits bei der vorbereitenden Planung und der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume einen Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung erarbeitet und als Rundverfügung bei Infrastrukturmaßnahmen verbindlich eingeführt. Darüber hinaus findet der Leitfaden unter anderem auch in der Bauleitplanung und anderen Genehmigungsverfahren Anwendung.
Die Handreichung inklusive Formblättern, Prüfschema und Artenlisten sind auf der Internetseite www.lbv-sh.de unter dem Suchbegriff "Artenschutz" abrufbar.
Zur Berücksichtigung des Artenschutzes in der Bauleitplanung enthält der Erlass des Innenministeriums vom 18.11.2008 unter Ziffer 9.2 weitere Erläuterungen.
Erlass "Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)" (PDF, 342 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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