Ausweisung von Naturparken
Die Ausweisung von Naturparken eröffnet die Möglichkeit, sowohl den Schutz der Natur als auch Angebote zu einer naturverträglichen Erholungsnutzung in einem Gebiet konzeptionell miteinander zu verknüpfen.
Naturparke werden durch eine besondere Erklärung der obersten Naturschutzbehörde ausgewiesen (§ 27 BNatSchG i.V.m. § 16 LNatSchG). Zu Naturparken können Gebiete erklärt werden, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind oder als solche ausgewiesen werden sollen,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen,
- nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung überwiegend für die naturverträgliche Erholung vorgesehen sind und
- einheitlich entwickelt und gepflegt werden sollen.
In Schleswig-Holstein gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt fünf Naturparke. Die Naturschutzarbeit in den Naturparken ist darauf ausgerichtet, Erholungsnutzung und Schutz der Natur optimal aufeinander abzustimmen.
Über die nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über die einzelnen Naturparke. Kurze Beschreibungen charakterisieren die Gebiete und vermitteln einen Eindruck von den Landschaften.
- Naturpark "Lauenburgische Seen"
- Naturpark "Westensee"
- Naturpark "Hüttener Berge"
- Naturpark "Aukrug"
- Naturpark "Holsteinische Schweiz"
- Naturpark "Schlei"
Der Träger eines Naturparkes kann Maßnahmen zur Verbesserung in den Bereichen Naturschutz und Tourismus auf der Grundlage eines Entwicklungsplanes durchführen. Mögliche Beispiele für solche Maßnahmen sind Anlage oder pflege von Biotopen, Anlage von Lehrpfaden, Ausweisungvon Wanderwegen oder Aufstellen von Aussichtsplatformen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein fördert solche Maßnahmen im Regelfall mit einem Anteil von 50 Prozent.
In den Landschaftsrahmenplänen können Vorschläge für die Erweiterung oder Neueinrichtung von Naturparken entwickelt werden. Initiativen der Menschen vor Ort sind jedoch genauso möglich wie erwünscht.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für die Aufwendungen, die durch die Einrichtung und Weiterentwicklung von Naturparken entstehen. Informationen dazu finden Sie hier.
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Hans-Adolf Wrage (V537)
Mercatorstr. 3
24106 Kiel
Tel.: 0431 / 988-7337
Fax: 0431 / 988-7239